[748]Halbscheidwirtschaft, Halbpacht, ein Pachtverhältnis, bei dem der Pächter die Hälfte oder einen Teil des erzielten Rohertrags an den Verpächter abzuliefern hat.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 748.