[814]Hofrat, seit dem 16. Jahrh. Bezeichnung der Kollegien zur Beratung von Regierungsangelegenheiten, dann Titel der Mitglieder derselben; jetzt Ehrentitel.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.