Intransigént

[868] Intransigént (lat.), Unversöhnlicher, der sich auf keine Verhandlungen mit dem Gegner, insbes. der von ihm bekämpften Staatsregierung, einläßt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 868.
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