Kaplan

[931] Kaplān (lat. capellānus), ursprünglich ein an einer Kapelle angestellter Geistlicher; jetzt entweder bloßer Gehilfe des Pfarrers in der Seelsorge oder zugleich Geistlicher mit eigenem Seelsorgeramt (Kurat-K.); auch Geistlicher an Privatkapellen, öffentlichen Anstalten etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 931.
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