[948] Katasterkarten, Karten großen Maßstabes (1:500 bis 1:2000), bilden die Unterlage zur Berechnung der Grundsteuer. Nach ihnen werden die speziellern Flur-, Forst-, Strom- etc. Karten, sowie (durch pantographische Verkleinerung) die militärtopogr. Karten gefertigt.