[972]Klebegesetz heißt das Invalidenversicherungsgesetz [s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung], weil die Beitragsmarken in die Quittungskarten eingeklebt werden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 972.