[973] Kleinbahnen, Tertiärbahnen, Bahnen dritter Ordnung, Eisenbahnen, die nach ihren baulichen und Betriebseinrichtungen nur dem Verkehr innerhalb der Städte oder eines eng begrenzten Gebietes dienen; auch s.v.w. Transportable Eisenbahnen (s.d.). – Vgl. von Unruh (1893), Taubert (1895), Haarmann (1896).