[999]Konkubināt (lat.), wilde Ehe, das fortgesetzte häusliche Zusammenleben in außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft; in einzelnen deutschen Staaten strafbar, wenn dadurch öffentliches Ärgernis erregt wird. Konkubīne, Beischläferin.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 999.