Konsignation

[1000] Konsignation (lat.), Niederlegung, Übergabe zur Aufbewahrung; besondere Art des Kommissionsverkaufs, beim Warenhandel nach entfernten, namentlich überseeischen Plätzen angewendet, indem der Absender der Ware (Konsignánt) einen Teil des Fakturbetrags auf den Verkäufer derselben (Konsignatār) trassiert. (S. auch Pakotille.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1000.
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