[1018]Kreditlager, Zollniederlagen, welche Waren enthalten, die zum Verkauf im Inlande bestimmt sind, auf die der Zoll aber erst nach geschehenem Verkauf entrichtet wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1018.