Kreditlager

[1018] Kreditlager, Zollniederlagen, welche Waren enthalten, die zum Verkauf im Inlande bestimmt sind, auf die der Zoll aber erst nach geschehenem Verkauf entrichtet wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1018.
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