Kriegshafen

[1023] Kriegshafen, mit Einrichtungen zum Bau, zur Ausrüstung, Dockung und zum sichern Aufenthalt von Kriegsschiffen versehener, durch Befestigungen vor feindlichen Angriffen geschützter Hafen. Deutsche Reichs-K. sind Kiel und Wilhelmshaven.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.
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