[1023]Kriminalístik, die Lehre von den Realien des Strafrechts; sie erforscht, wie die Verbrechen begangen werden, welche Motive gewirkt haben, welche Zwecke erreicht werden sollten. – Vgl. Groß (1901).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.