Küstenbefestigungen

999. Durchschnitt eines deutschen Küstenforts (p Panzerkuppeln).
999. Durchschnitt eines deutschen Küstenforts (p Panzerkuppeln).

[1040] Küstenbefestigungen, dauernde Befestigungswerke gegen Angriffe von Kriegsschiffen und gelandeten Truppen, bei Kriegshäfen, wichtigen Handelshäfen, Flußmündungen, Meerengen und Kanälen, mit Geschützen schwersten Kalibers auf der Seeseite bestückt, geschützt gegen feindliches Feuer durch Granit- und Betonmauern mit Panzerungen. Küsten- oder (bei niederer Lage) Strandbatterien, offene, meist zum Schutz gegen Landungstruppen mit krenelierter Kehlmauer oder einem Hindernis geschlossene Erdwerke. Küstenforts (Seeforts), ringsum geschlossene Werke auf Sandbänken, Riffen oder künstlichen Inseln in einer mehrseitigem Angriff ausgesetzten Lage [Abb. 999]. K. in Gestalt von gepanzerten Batterien sind entweder Panzerbatterien (s.d.) oder Panzerdrehtürme (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1040.
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