Küsteninspektionen

[1040] Küsteninspektionen, dem Reichsmarineamt unterstellte Behörden, denen die Aufsicht über die Küstenfahrwasser, deren Vermessung, Beleuchtung und Betonnung obliegt (in Neufahrwasser, Stettin, Kiel, Husum, Bremerhaven, Wilhelmshaven), unter je einem inaktiven Stabsoffizier der Marine als Küstenbezirksinspektor, dem ein Zivilmitglied, zugleich Agent der Seewarte, beigegeben ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1040.
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