Lagergeschäft

[6] Lagergeschäft, die gewerbsmäßige Übernahme der Lagerung und Aufbewahrung fremder Güter durch einen Lagerhalter (Handelsgesetzb. §§ 416-424).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 6.
Lizenz:
Faksimiles:
6
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika