[11]Landbriefbestellung, die auf dem Lande und zurück an die nächste Postanstalt geschehende Beförderung von Postsendungen (Gewicht bis 5 kg, Wertangabe bis 800 M) durch den Landbriefträger.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 11.