[12]Landgraf, Titel von Fürsten des alten Deutschen Reichs, hat sich im hess. Fürstenhause erblich erhalten, wo ihn der L. von Hessen-Homburg bis 1866 führte und jetzt noch die Häupter der Nebenlinien führen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 12.