[14]Landvogteien, im ehemal. Deutschen Reich die unmittelbar dem Kaiser unterworfenen Distrikte, die nicht die Bedeutung von Grafschaften hatten; denselben waren kaiserl. Landvögte vorgesetzt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 14.