Meßwechsel

[172] [172] Meßwechsel, Marktwechsel, Wechsel, bei denen die Zahlungszeit auf eine Messe (einen Markt) festgesetzt ist, nach der deutschen Wechselordnung fällig am Tage vor Schluß, bei eintägiger Dauer am Tage der Messe.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 172-173.
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