[288]Notoriĕtät (frz. notoriété), Offenkundigkeit; notōrisch (lat.), allgemein bekannt; die N. einer Tatsache schließt die Notwendigkeit des Beweises im Prozeß aus.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 288.