[300]Öffentlichkeit und Mündlichkeitder Rechtspflege, die Grundsätze, welche zusammen mit der Unmittelbarkeit des Verfahrens den heutigen Prozeß, Straf-wie Zivilprozeß, beherrschen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 300.