[366][366] Pauschgebühr, eine für die einzelnen Akte der Behörde in einem einheitlichen Satze erhobene Gebühr statt der Gebühr für jeden einzelnen Akt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 366-367.