Prätor

[449] Prätor (lat.), im alten Rom der den Konsuln zunächststehende Magistrat, welcher der Rechtspflege vorstand; sein Amt hieß Prätur. Später wurde ein P. peregrīnus für die Fremden dem P. urbānus für die Bürger beigegeben, aus deren Bekanntmachungen (Prätorische Edikte) sich das Prätorische Recht bildete. Mit der Zahl der stehenden Gerichtshöfe wurde die Zahl der P. vermehrt; unter Cäsar waren es 10, dann 14 und 16; Kaiser Claudius setzte sie aus 18 fest; die P. hatten als Zeichen ihrer Amtsgewalt auch Liktoren, in den Provinzen 6.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 449.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: