Realgewerberechte

[498] Realgewerberechte, die frei veräußerlichen und vererblichen Befugnisse zum Betriebe eines bestimmten Gewerbes, im Gegensatz zu dem Personalgewerberecht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 498.
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