Reibungsräder

1481. Keilräder.
1481. Keilräder.

[506] Reibungsräder, Friktionsräder, Räder zur sanften Übertragung von Drehbewegungen, wobei das getriebene Rad durch die Umfangsreibung vom treibenden Rade mitgenommen wird; sie arbeiten entweder mit glattem Umfang aufeinander oder sind, wie die Keilräder, mit keilförmigen Bahnen versehen [Abb. 1481]; bei den Lamellenrädern sitzen auf einer Grundscheibe eine Reihe Lamellen, deren Reibung durch seitlichen Schraubendruck erzeugt wird, wodurch der Lagerdruck fast wegfällt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 506.
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