[517] Repartieren (lat.), verhältnismäßig verteilen; Repartitiōn, solche Verteilung; Repartitionsrechnung, s.v.w. Gesellschaftsrechnung; Repartitionssteuern, im Gegensatz zu den Quotitätssteuern (s. Quotität) diejenigen direkten Steuern, welche eine im voraus festgestellte Gesamtsumme aufzubringen haben, die daher auf die Steuerpflichtigen verteilt werden muß.