[521] Rettungsstationen, Küstenpunkte, von denen aus das Rettungswesen zur See meist durch Privatgesellschaften (s. Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) ausgeübt wird, die für Ausbildung der Rettungsmannschaften und für Rettungsapparate sorgen. – Vgl. Gentsch, »Sicherheits- und Rettungswesen auf See« (1897); Cordes, »Deutsches Seerettungswesen« (1900).