[526] Rheibund, der 12. Juli 1806 von 16 deutschen Fürsten angeblich zur Sicherung des äußern und innern Friedens von Süddeutschland geschlossene, unter dem Protektorat Napoleons I. stehende Bund, dem später auch noch norddeutsche Fürsten beitraten, so daß er 326.000 qkm mit 141/2 Mill. E. zählte [Karte: Deutsches Reich II, 5], und dessen Folge die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone von seiten Franz' II. (6. Aug.) war. Das J. 1813 machte [526] dem R. ein Ende. – Vgl. Winkopp (23 Bde., 1807-13), Klüber, »Staatsrecht des R.« (1808), Pfister (1897), Bitterauf (1905 fg.).