Schadenersatz

[619] Schadenersatz, die Entschädigung für einen entstandenen Schaden, sowohl positiven Schaden als auch entgangenen Gewinn, kann außerhalb eines Vertragsverhältnisses in der Regel nur von dem gefordert werden, den ein Verschulden trifft (s. Haftpflicht).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 619.
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