[744]Sponsalĭen (lat.), Eheverlöbnis; Vertrag, durch den die künftige Vollziehung einer Ehe zwischen zwei bestimmten Personen (Sponsa, Braut; Sponsus, Bräutigam) festgesetzt wird; sponsieren, um ein Mädchen werben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 744.