[752] Standgerichte, Militärgerichte für leichte Vergehen der Unteroffiziere und Gemeinen. Sie werden gebildet bei den Regimentern, Bezirkskommandos, selbständigen Bataillonen, Kommandanturen der Festungen, im Felde (Feld-S.) sowie an Bord der Schiffe (Bord-S.) und bestehen aus drei Offizieren als Richtern.