[789]Summārisch (lat.), nach dem Hauptinhalt zusammengefaßt; abgekürzt, bündig; summarischer Prozeß,Prozeß, bei welchem behufs Beschleunigung bloß das Wesentliche eines gerichtlichen Verfahrens beobachtet wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 789.