[803]Talār (lat.), langes Obergewand der spätröm. Zeit; dann das Privatkleid der kath. und das Amtskleid der prot. Geistlichkeit; auch Amtskleid der Gerichtspersonen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 803.