Testierfreiheit

[823] Testierfreiheit, die Befugnis einer geschäftsfähigen Person, über das ihr gehörende Vermögen von Todes wegen zu verfügen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 823.
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