[856]Transitwechsel, Wechsel, die vom Ausland auf das Ausland gezogen und im Auslande zahlbar sind, im Inlande also nur Gegenstand des Vermittlungshandels, Kommissionsgeschäfts oder der Arbitrage bilden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 856.