[1022] Zeuge, Person, die einen Vorgang, dem sie beigewohnt, nachgehends bestätigt (Beweis-Z.) oder deren Gegenwart bei Rechtsakten erbeten wird, um der Wichtigkeit der Sache einen Ausdruck zu geben (Solennitäts-, Instruments-Z.). Im allgemeinen ist jeder zur eidlichen Aussage über seine Wahrnehmungen in Zivil- und Kriminalsachen gehalten, außer wenn er dadurch anerkannte Pflichten gegen sich selbst oder andere verletzen müßte (Deutsche Zivilprozeßordn. §§ 373 fg., Strafprozeßordn. §§ 48 fg.).
Brockhaus-1911: Gewässerte Zeuge
DamenConvLex-1834: Indiennes (Zeuge) · Halbseidene Zeuge · Façonnierte Zeuge
Herder-1854: Zeuge · Schottische Zeuge
Meyers-1905: Schottische Zeuge · Zeuge · Klassischer Zeuge · Chinierte Zeuge · Gewässerte Zeuge
Pierer-1857: Schottische Zeuge · Quadrillirte Zeuge · Melirte Zeuge · Seidene Zeuge · Carrirte Zeuge · Zeuge · Tuchartige Zeuge · Geflammte Zeuge · Dunkle Zeuge · Chinirte Zeuge · Geköperte Zeuge · Halbseidene Zeuge · Gewässerte Zeuge · Gekräuselte Zeuge