Zollausschlüsse

[1032] Zollausschlüsse, Zollausland, Gebietsteile eines Staates oder einer Staatengemeinschaft, die außerhalb der Zollgrenze liegen und ihren Anteil an den allgemeinen Lasten mittels besonderer Steuern (s. Aversum) tragen (z.B. Freihäfen u.a.). Zollanschlüsse sind in die Zollgrenze eines ihnen politisch fremden Staates einbezogen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1032.
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