[182]Rache, die aus dem verletzten Ich- und Selbstgefühl entspringende, auf Vergeltung einer erlittenen Übeltat zielende affectmäßige Reaction des Willens. An die Stelle der Rache tritt social die im Dienste des Rechtes (s. d.) stehende Strafe.
Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 182.