Rache

[182] Rache, die aus dem verletzten Ich- und Selbstgefühl entspringende, auf Vergeltung einer erlittenen Übeltat zielende affectmäßige Reaction des Willens. An die Stelle der Rache tritt social die im Dienste des Rechtes (s. d.) stehende Strafe.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 182.
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