[2230] dis-sors, sortis, (eig. der sich mit den übrigen Erben durchs Los in die gemeinschaftlich angetretene Erbschaft geteilt hat, so daß jeder sein Teil allein besitzt, »nicht mehr in Vermögensgemeinschaft mit jmd. lebend«, dissortes, διακληρωθέντες, Gloss.; dah. übtr.) nicht gemeinsam mit jmd. (Ggstz. consors, w. vgl.), ab omni milite dissors gloria, Ov. am. 2, 12, 11.