[1508] patibulum, ī, n. (pateo), I) der Block, Halsblock, ein aus zwei verbundenen Balken bestehendes Strafwerkzeug für Sklaven u. Verbrecher, das geöffnet um den Hals gelegt u. dann geschlossen wurde, worauf die Hände an die beiden Enden des Blockes gebunden od. genagelt wurden. Mit diesem Block beladen wurde ein zum Kreuzestod Bestimmter zum Richtplatz geführt u. an den Pfahl (crux) hinaufgezogen, so daß der Block, wenn er befestigt war die Querstange des Kreuzes bildete, Plaut., Cic. u.a.: brachia patibulo explicare (ausstrecken), Sen.: alqm patibulo affigere od. suffigere (annageln), Sall. fr. u. Iustin. – Nbf. patibulus, ī, m., Licin. Macer ann. fr. 23 (bei Non. 221, 12). Plaut. carbon. fr. 3 Weise. – II) ein hölzerner Türriegel, Titin. com. 31. – III) eine Stange für die Weinstöcke, Cato u. Plin.