[2878] subsidiārius, a, um (subsidium), I) zur Reserve gehörig, Reserve-, cohortes, Caes. u. Liv.: naves, Auct. b. Alex. – subst., subsidiāriī, ōrum, m., die Reservetruppen (Ggstz. prima acies), Liv. – II) übtr., zum Rückhalte-, zur Aushilfe dienend, palmes, eine neue Ranke, die [2878] man nicht abschneidet, um den Stock zu erhalten, Colum. 4, 24, 13 u. 16. – als jurist. t.t., actio s., die Klage, mittelst der das Mündel gegen den Magistrat, der den Vormund bestellt hat, für den Fall, daß dieser nicht zahlungsfähig ist, seine Schadloshaltung sucht, ICt.