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[473] Nicht nur Maimuni, sein Sohn und sein Enkel, sondern auch vor und nach ihnen hatten die je an der Spitze der ägyptischen Judenheit stehenden Männer eine offizielle Würde und den Titel דיגנ, arabisch סיר (Reïs) »Oberhaupt«. Es war damit eine gewisse Machtbefugnis verbunden. Vor Maimuni wird Nathanael Hibat-Allah Alǵami als solcher genannt (bei Benjamin von Tudela, vergl. Bd. VI, S. 258). Maimunis Ururenkel, Abraham Maimuni II., führte noch diesen Titel (bei Parchi Kaftor u Ferach c. 5, p. 13). Ob dessen Sohn Josua noch diese Würde inne hatte, ist nicht bekannt. Josuas Sohn David II. wird Nagid von Damaskus genannt (Einl. zu Joseph Sefardis Superkomment. zu Ibn Esra). Diese Würde bestand aber noch, wie eben nachgewiesen werden soll, bis Anfang des 16. Jahrhunderts. Von Ende des XV. bezeugt es Isaak Abrabanel (in seinem וחישמ תועושי, verf. Ende 1497 p. 21): דיגנה אוה אלה לארשי ץראב אישנד םנמא איהה ץראה ךלמ שדקמ תיב תויהל יכ םירצמב םויה דמועש תוכלמל בורק םש תבשל םלשורימ אישנה קתענ םירצמב טופשל םלשוריל םילוע תובר םימעפו.. Entstehung, Befugnis und Ende der Nagidwürde ist noch nicht kritisch untersucht worden. Der Gegenstand verdient es aber um so mehr, als sich daraus ergeben wird, daß die Einverleibung Ägyptens in das türkische Reich auch in den Verhältnissen der ägyptischen Juden eine Wandlung hervorgerufen hat.
Über Anfang und Untergang der Nagidwürde hat der in Ägypten lebende Rabbiner David Ibn-Abi-Simra eine interessante Notiz erhalten, die noch nicht beachtet worden ist. Sie findet sich in dessen Respp. T. III (ed. Fürth 1781, Nr. 509; sie beginnt mit Nr. 400). Ich muß sie in extenso geben: תוכלמ תליחתל בורק ךלמ תב אשנ אפילכ לא םלצא ארקנה םירצמ ךלמ םילאעמשיה ךלמ םהל שי םאו םידוהיה ןינע לע הלאש םירצמל האבשכו דדגב אלהו ול הרמא. אישנ אלו ךלמ אל םהל ןיא ךלמה רמאו אישנ וא שיר ארקנ אישנ םהל שיו הברה םילארשי שי יבא תוכלמב לודג דובכ ול השועו וב ךרבתמ יבאו ךלמה ערזמ אוהו אתולג ול איבהל ךלמה הוצ דימו . םיאיבנו םיכלמה ערזמ אוהש יפל ינולפ רמ םכחו ןובנ שיא וחלשו. ךלמה דוד ערזמ דחא שיא םשמ לכב רשא םידוהיה לכ לע דיגנל ותוא הנמו םיאישנה ערזמ אתונמרה ול היהו םירצמב תודיגנה הלשלתשנ םשמו. ותוכלמ רחאו ... העוצרבו לקמב םעה תא תודרל ךלמה רמאמו אכלמד רזח יונמל םייואר וערז ויה אלש וא םירצממ דוד ערז הקספנש ידיחי ןד היהו .וישעמו ותמכח דצמ הל היוארש ימל תודיגנה רמאמב הז לכו םירחמו הדנמו הכמו סנק שינעמו תונוממ ינידב תודיגנה הלטבד בג לע ףא .ןיארגותה וכלמש דע ךלמה תרזו ידיחי ןד היהו ןושארה גהנמ ראשנ אתונמרוה ונל ןיאו וניתונעב .דיגנה םוקמב דחא ןייד
[473] Joseph Sambari, welcher dieselbe Relation hat (Neubauer, Anecdota Oxon. p. 115), nennt zwar den Namen des morgenländischen Kalifen und des ägyptischen, welcher des ersteren Tochter geheiratet hatte, die eben die Nagidwürde für Ägypten sollizitiert haben soll, und gibt auch ein chronologisches Datum dabei: םנובשחל ג"סש תנשב הפילכלא (?) עייאט לבבב ךולמיז תנשבו .הלודלא (רצנ .l)רצע ומשו םירצמ ךלמל ותב אישהו הכלמה האב הריציל ה"משתו םיפלא 'ד איה םנובשחל ו"סש 'וכו םידוהיה ןינע לע הלאשו םירצמ ץראל. Die Data stimmen nicht. Denn Hedschra 366 ist gleich 976 und müßte nach jüdischer Zeitrechnung 4736 lauten; indessen würden sich diese ausgleichen lassen, wenn das Übrige historisch wäre. Der Name des Kalifen עייאט ist gewiß korrumpiert und gibt keinen Anhaltspunkt. Aber der deutlich gegebene Name des Königs Nasr-Addaula, der in dieser Zeit über Ägypten geherrscht haben soll, beweist die Ungeschichtlichkeit der Relation.
Gemeint ist wohl der hochangesehene Hamdanide Nasr-Addaula, der um 942 vom Kalifen Almuttatti zum Obersten der Emire (Emir al-Umra) ernannt wurde und mit demselben verschwägert war; aber dieser war nicht Beherrscher von Ägypten. Selbständige Könige oder Kalifen dieses Landes waren erst die Obeiditen, deren Herrschaft 910 begann, die aber als Fatimiden Todfeinde der Abassiden von Bagdad waren. Eine Verschwägerung dieser beiden Kalifenhäuser, von denen das morgenländische Sunniten, und das ägyptisch-fatimidische Schiiten waren, hat bis zum Untergang des letzteren durch Saladin 1169 nicht stattgefunden. Die Namen bei Sambari machen die Relation, die er von David Ibn-Abi-Simra entlehnt hat, nicht mehr geschichtlich als seine Daten.
Schwerlich ist die hier gegebene Motivierung des Ursprunges mehr als Sage, daß eine bagdadische Sultanstochter von ihrem ägyptischen Sultan-Gemahl gewünscht habe, in Ägypten eine Analogie oder Surrogat der Exilarchenwürde in der Nagidwürde zu schaffen, und daß Nachkommen des davidischen Hauses damit bekleidet worden wären, bis zu einer Zeit, wo auch nicht-davidische Persönlichkeiten dazu erhoben worden wären.
Wohl aber läßt es sich denken, daß eine am ägyptischen Hofe angesehene jüdische Persönlichkeit sich angelegen sein ließ, eine Art Oberherrlichkeit über die ägyptischen Gemeinden zu erhalten und dafür das Beispiel des vom orientalischen Kalifat unterstützten Exilarchats geltend gemacht hat. – Doch wichtiger als der Anfang ist das Ende der Nagidwürde. Für diesen Punkt kann David-Ibn-Abi-Simra als klassischer Zeuge angesehen werden, daß sie bis zur Dynastie der ץארגות bestanden habe. Es fragt sich nur, was dieses Wort bedeutet; es können nämlich damit Seldschuken und Türken gemeint sein. Indessen ergibt sich aus mehreren Zeugnissen, daß die Nagidwürde erst mit der Eroberung Ägyptens durch Selim I. 1517 ihr Ende erreicht hat. Wir kennen nämlich den Namen des letzten Nagids. Obadja de Bertinoro nennt nämlich einen solchen vom Jahre 1488 Namens Nathan Kohen, der noch die ganzen Machtbefugnisse von ehemals besaß (in seinem itinerärischen Briefe, Jahrbuch des Literaturvereins 1863, S. 209): הדור אוה םירצמב בשויה דיגנו תאמ חכ ול שיו םירצמ ךלמ תלשממ תחת רשא םידוהיה לכב ןמ והיפ תא הרמי רשא לכל ויניעב בוטכ תוכהלו רוסאל ךלמה להק לבב םינייד הנממ אוהו ביבסמ תולהקה לכב רשא םידוהיה 'ר ומש תובר םינש םילשוריב בשיו דיגנ םויה אוה רשאו .להקו האירברב ץראמ אוהו ןקזו דיסחו םכחו רישע אוהו ןהכה ןתנ. Es ist ohne Zweifel derselbe Nathan Kohen, von dem Ibn-Abi-Simra referiert, er habe es vermieden, sich mit einer Familie in Kairo zu verschwägern, deren Vorfahren unter Abraham Maimuni II. (1313) vom Karäertume zum Rabbanitentum übergetreten waren (Respp. II., Nr. 796, p. 37 c.): אל ןהבה ל"ז ןתנ 'ר דיגנה תדל ןיארקהמ ובש רשא) תוחפשמ םתואמ השא תחקל הצר םהרבא 'ר דיגנה ידי לע (םירצמב תמאה. [474] Sein Familienname ergibt sich aus einer Notiz des Abraham Levi in der seltenen Schrift הרות רתכ von Sal. da Vida: םהה םימיבו ךלמה די תחתמ הנוממ רשו דיגנ םימכחה ןמ דחא םירצמב היה 'ר ומש הזה שיאהו .םירצמ ץרא תויכלמ לכבו ... םידוהיה לכ לע םהילע ומיקיו ... םייחה רואב רואל ... ךליו לילוש ןהכה ןתנ .ללוש ןהכה קחצי 'ר דבכנה תא דיגנלו .. שארל
Der allerletzte ägyptische Nagid mit denselben Befugnissen war also sein Nachfolger Isaak Kohen Schalâl oder Scholâl (beide Lesarten kommen vor). Das Material über diese früher wenig beachtete Persönlichkeit ist in Ozar Nechmad (II, p. 149 f.) fleißig zusammengetragen. Doch kommt es hier weniger darauf an, wie oft und in welchen Schriften dieser Name auftaucht, als vielmehr darauf, an ihm ein geschichtliches Faktum zu konstatieren. Isaak Schalâl hatte auch noch die Befugnisse, Dajanim, d.h. Richter-Rabbiner zu ernennen. Eine seiner Ernennungen hat zu weitläufigen Korrespondenzen und Responsen Anlaß gegeben. Er hatte nämlich einmal ein feierliches Gelübde getan (ein Nasiräergelübde), eine gewisse Person nicht zum Dajanat zuzulassen, bereute es aber später, da er keinen geeigneteren für dieses Amt finden konnte (Respp. Elia Misrachi, Nr. 50): תרגאה תא יתיאר האד לדגי (לאלש .l) לשלש קחצי 'רמ דיגנה לש וניד תיבמ החולשה תוריזנ ילע לבקמ ינא רמאש ... ותלשממ דימתיו ... ודובכ ךכו ךכ השעא םא ןושמש. Als Ergänzung dazu das darauffolgende Responsum ןושמש ריזנ ינירה רמאו רדנ ןבואר עונמל תלוכי ודיב שיו דיגנ ןבואר ותואו .ןייד ןועמש היהי םא ןייד תויהלמ ןועמש. Noch deutlicher in einem Resp. des David ben Messer Leon (Kodex der Bodlejana, Ozar Nechmad a.a.O.). An der Beantwortung dieser rituellen Frage haben sich außer Elia Misrachi noch beteiligt Jakob Berab und Jakob ben Chabib. Wir sehen also daraus, daß es noch in der Hand des Nagid Isaak Schalâl lag, Rabbiner-Richter zu ernennen oder zurückzuweisen.
Isaak Schalâl war der Neffe des früher genannten Nagid Nathan. Der selten vorkommende Name Schalâl scheint einem Ort im Lande der Barbaresken anzugehören. Dort war die Urheimat Nathans, wie wir aus de Bertinoros Bericht ersehen haben: אוהו האירברב ץראמ. Aus einem Responsum des Zemach Duran (זעבו ןיכי I, Nr. 65) erfahren wir, daß dieser oder ein anderer Nathan Schalâl früher in Tlemsen gewohnt! .לאלש םייח רב ןתנ 'ה ינינע ןאסמלתל םוחלשתו (das. Nr. 136): לאלש ןהכה ןתנ יר ןקזה דיל
Suchen wir einen festen chronologischen Punkt, um zu konstatieren, daß Isaak Schalâl der letzte Nagid gewesen, und daß er seine Würde infolge der Eroberung Ägyptens durch die Türken eingebüßt hat. Elul = Sept. 1514 war er noch in seiner Würde, als die Jerusalemer Gemeinde den Beschluß gefaßt hatte, daß jeder, welcher Weihgeschenke einer Synagoge übergeben, damit sein Dispositionsrecht darüber verliere; sie ließ ihn durch Isaak Schalâl und sein Kollegium bestätigen (Respp. D. Ibn-Abi-Simra II., Nr. 1644, p 9d): ד"ער 'ה תנש לולא שרוחל 'וכ הזה םויהמש ... ונמכסה לש רבד םושב רכונה תסנכה תיבב ושמתשי אל האלהו הריציל דיגנה (?) הימכחו .. להקה ילודג לכ הלע ומיתחו .. שדקה יבא 'ן דוד) ינא .םירצמ לש וניד תיב םע (לאלש קחצי 'רהמכ) המכסהב יתמתחו ל"ז דיגנה לש ותבישי ינבמ יתייה (הרמז תרכזנה. Die Statuten für die Jerusalemische Gemeinde und ihre Bestätigung sind mitgeteilt in da Vidas Werk הרות רתכ. Es ergibt sich daraus, daß sie 1509 = ט"סר entworfen wurden. Dagegen war J. Schalâl um 1518 bereits in Jerusalem, wie ein Responsum des Levi ben Chabib ergibt (Nr. 25): Es handelt daselbst von dem Testamente eines Arztes Mose Vitalis von Jerusalem (vom Jahre 1503), dessen Erben ein Objekt, einen Hof, von der Gemeinde widerrechtlich als Heimfall zuerst verpfändet und dann verkauft, [475] zurückgefordert hatten. Die Verpfändung geschah 1518: םימי השש רצחה םילשורי ק"ק ינב ונכשמ ח"ער 'ה זומת שדוחל ... Dabei wird auch der Nagid (d.h. Isaak Schalâl) genannt: ןכו ל"ז דיגנה יל רמא. 1518 war er bereits in Jerusalem eingebürgert, wo ihn der italienische Tourist oder Pilger, Verf. des םילשורי יחבש, antraf (das. p. 19, 21, a): בא רתכו הנוהכ רתכב רתכומה ללוש קחצי ר"המכ דיגנה םלכל הרות ידמוללו םיינעל השוע אוהש תוקדצמ בוט םש רתכו רשוע ןהיבג לע. Nun ist Ägypten 1517 dauernd der Türkei einverleibt worden. Man kann also annehmen, daß Isaak Schalâl infolge dieser Wendung der Verhältnisse Ägypten verlassen hat und nach Jerusalem ausgewandert ist. Dadurch erhält der Bericht des D. Ibn-Abi-Simra (oben), daß durch die Eroberung der ןיארגות die Nagidwürde aufgehört habe, eine geschichtliche Basis. Es scheint also, daß der Eroberer Selim I. sie geradezu aufgehoben hat, um Ägypten auch nach dieser Seite hin keine Selbständigkeit zu lassen. Nach diesem gewonnenen Resultate lassen sich die Abhandlung des Kabbalisten Abraham Levi von dem Mißbrauch der Kabbala und die darin vorkommenden Personen chronologisch rangieren (Kerem Chemed XI, p. 141 ff.). Sie ist an Isaak Schalâl und sein Kollegium in Ägypten gerichtet und hat die Überschrift: אוה .. םכותב אישנהו ... םיכלמ ועמש רוא .. ונתד תכולמ ףינצו ונשאר תרטע ונינודא אוה אלפומה ברה .l)לאש ןהכה קחצי 'רהמכ םלשה םכחה ... הלוגה שאר וניניע םימואל הוצמו דיגנ ... (לאלש. Diese Abhandlung muß vor 1518, oder 1517, vor dem Aufhören der Nagid-Würde geschrieben sein.
Gestorben ist der letzte Nagid in Jerusalem um 1525, denn Levi ben Chabib ist zwischen 1524 und 25 in Jerusalem eingetroffen. Dieser gibt selbst an, er sei ungefähr 14 Jahre vor dem Streite über die Erneuerung der Ordination (rückwärts von 1538 oder 1539) noch in Safet gewesen (Abhandlung über die Semicha in dessen Respp. Ende p. 319d), d.h. um 1524. Ein Jahr vor Adar 1527, d.h. 1526, hat er in einem Prozesse eines Erben des Isaak Schalâl interveniert (Nr. 95, 96), hatte aber Isaak Schalâl selbst vorher noch am Leben angetroffen: ל"ז דיגנה ייחב יכ ןעיו ונאב ירחא םגו ... ונירחא ומצעב אוה חלשו םיניידל ונרחבנ .ןידנש המ םייקל וילע לבקו ןינק לטנ (בב"ות) תאזה ריעל
In Tischri-Sept. 1526 war Schalâl nicht bloß bereits hingeschieden, sondern seine Witwe, Namens Kamr, hatte bereits wieder geheiratet (Respp. Jakob Berab 4): העבשנ ונינפב םידיעמו םיעדוי הטמ ימותח םידע ונא םימלשה םימכחה תעדל .. ןונד 'ן .. ןאמילוס 'ר תשא רמק ןהכה קחצי .. דיגנה לש ונב םהרבא הנב םותיה לש םיספורטיפא םושל אשנח אל םלוע ימי לכ דוע ... שרנתתש רחאש לאלש זפ"רה תנש ירשת שדוחל ח"י 'ג םויב הז היהו ... םלועב םדא .םלשוריב הריציל
Die Machtbefugnisse des Nagid in Ägypten, welche, wie sich gezeigt hat, 1517 aufgehört haben, sind im Verlaufe dieser Untersuchung genügend charakterisiert. Er hatte das Recht, Richter-Rabbiner in sämtlichen Gemeinden anzustellen, und so auch abzusetzen. Ihm war auch von dem Kalifen das Strafrecht über sämtliche ägyptische Juden eingeräumt, kraft dessen er Renitente züchtigen durfte. Er durfte Prozesse allein ohne Assessoren entscheiden.
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