Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[340] Der Gerichtshof erkennt, daß Frick nicht schuldig ist nach Punkt 1. Er ist schuldig jedoch nach Punkt 2, 3 und 4.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 340.
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