[350] Der Gerichtshof entscheidet, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist und ordnet an, ihn durch den Gerichtsmarschall zu entlassen, sobald der Gerichtshof sich jetzt vertagt.
Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 350.