Vormittagssitzung.

[540] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vor einigen Tagen ordnete der Gerichtshof an, aus Zweckmäßigkeitsgründen die Verlesung des amtlichen britischen Berichts über die Erschießung von fünfzig kriegsgefangenen RAF-Offizieren mit dem Verhör des Generals Westhoff und des Oberregierungsrats und Kriminalrats Wielen zu verbinden.

Erlauben Sie mir, einige wesentliche Stellen aus diesem amtlichen Bericht der Britischen Regierung in das Protokoll zu verlesen.

Ich lese jene Teile des Dokuments, die einerseits den allgemeinen Charakter dieser verbrecherischen Handlung und andererseits die persönliche Verantwortlichkeit bezeugen.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Sie bieten das Dokument als Beweismittel an, nicht wahr? Sie wollen das Dokument zum Beweis vorlegen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument ist bereits zum Beweis vorgelegt und vom Gerichtshof angenommen worden. Ich möchte nur einige Auszüge daraus verlesen. Es ist als Beweisstück USSR-413 vorgelegt worden.


VORSITZENDER: Sehr gut.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich zitiere Paragraph 1 des offiziellen britischen Berichts:

»1. In der Nacht vom 24. zum 25. März 1944 entkamen 76 RAF-Offiziere aus dem Stalag Luft III in Sagan, Schlesien, wo sie als Kriegsgefangene festgehalten worden waren. Von ihnen wurden 15 wiederergriffen und in das Lager zurückgebracht, 3 entkamen endgültig, 8 wurden nach ihrer Wiederergreifung von der Gestapo in Haft behalten. Über das Schicksal der restlichen 50 Offiziere ist von den deutschen Behörden folgende Auskunft gegeben worden:

a) Am 6. April 1944 las der Kommandant von Stalag Luft III in Sagan (Oberstleutnant Cordes) dem rangältesten britischen Offizier (Group Captain Massey) eine offizielle Mitteilung des deutschen Oberkommandos vor, wonach 41 (nicht namentlich benannte) Offiziere erschossen worden waren, und zwar einige, weil sie bei ihrer Wiederergreifung Widerstand geleistet hatten, andere, weil sie auf dem Rücktransport zum Lager zu fliehen versuchten.

[540] b) Am 15. April 1944 übergab ein Mitglied des deutschen Lagerstabes (Hauptmann Pieber) dem neuen rangältesten britischen Offizier (Group Captain Wilson) eine Liste mit 47 Namen der Offiziere, die erschossen worden waren.

c) Am 18. Mai 1944 wurden dem rangältesten britischen Offizier in Sagan drei weitere Namen mitgeteilt, insgesamt also 50.

d) Am oder um den 12. Juni 1944 erhielt der Schweizerische Gesandte in Berlin in Beantwortung seiner Nachforschung in dieser Angelegenheit eine Note des Deutschen Auswärtigen Amtes, in der erklärt wurde, daß 37 Gefangene britischer Nationalität und 13 Gefangene nichtbritischer Nationalität erschossen worden seien, als sie nach ihrer Wiederergreifung Widerstand geleistet hätten oder zu entkommen versuchten. Diese Note erwähnte auch die Übersendung von Urnen mit der Asche der Toten nach Sagan zur Beisetzung.«

Demnach gibt die amtliche deutsche Note an, daß diese Offiziere angeblich auf der Flucht erschossen wurden. In Wirklichkeit jedoch zeigte die Untersuchung durch die britischen Behörden, daß diese Offiziere von Mitgliedern der Gestapo auf direkten Befehl von Keitel mit Wissen Görings ermordet wurden. Zur Bekräftigung dieser Tatsachen werde ich mir erlauben, zwei Absätze oder vielmehr zwei Punkte des amtlichen britischen Berichts zu verlesen, und zwar die Punkte 7 und 8:

»Generalmajor Westhoff war zur Zeit des Fluchtversuches Leiter der Allgemeinen Abteilung für Kriegsgefangene. Er erstattete am 15. Juni 1945 einen Bericht, in dem er sagte, daß er und General von Grävenitz, der Inspekteur der deutschen Kriegsgefangenenlager, wenige Tage nach dem Fluchtversuch nach Berlin befohlen und von Keitel ausgefragt worden waren. Dieser erklärte ihnen, daß er in Gegenwart Himmlers von Göring getadelt worden sei, weil er die Kriegsgefangenen habe entkommen lassen. Keitel erklärte: ›Meine Herren, diese Fluchtversuche müssen unterbunden werden. Wir müssen ein Exempel statuieren. Wir werden sehr strenge Maßnahmen treffen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß die Offiziere, die entkommen sind, erschossen werden; wahrscheinlich ist die Mehrzahl von ihnen bereits tot‹. Als von Grävenitz Einwände erhob, sagte Keitel: ›Ich kümmere mich verdammt wenig darum. Wir haben die Sache in Gegenwart des Führers besprochen und nichts kann daran geändert werden‹.«

Ich zitiere nun Punkt 8 des amtlichen britischen Berichts:

»Max Ernst Gustav Friedrich Wielen war damals Leiter der Kriminalpolizei in Breslau. Auch er gab einen Bericht ab, [541] datiert vom 26. August 1945, in welchem er sagte, er sei, nachdem fast alle entkommenen RAF-Offiziere wieder festgenommen worden waren, nach Berlin befohlen worden, wo er Arthur Nebe, den Chef der Kripo, sah, der ihm einen ferngeschriebenen Befehl Kaltenbrunners zeigte, in dem es hieß, daß auf ausdrücklichen Befehl des Führers mehr als die Hälfte der aus Sagan entflohenen Offiziere nach ihrer Wiederergreifung zu erschießen seien. Es wurde mitgeteilt, Müller habe entsprechende Befehle erhalten und werde seine Anweisungen an die Gestapo geben. Gemäß Wielen lieferte die Kripo, die für die Zusammenstellung und das Festhalten dieser wiederergriffenen Gefangenen verantwortlich war, diejenigen, die erschossen werden sollten, der Gestapo aus, und zwar samt einer Liste der Gefangenen, die von den Lagerbehörden als ›Störenfriede‹ betrachtet wurden.«

Ich bitte den Gerichtshof auch um die Erlaubnis, den Teil des Berichts der Britischen Regierung verlesen zu dürfen, der die Methoden der Untersuchung, die bei den einzelnen Offizieren angewendet wurden, behandelt.

Dieses Material ist systematisch in drei Teile eingeteilt worden. Ich erlaube mir, die Daten der Untersuchung zu den drei Teilen zu verlesen. Ich zitiere Seite 3, Absatz 2 des russischen Textes:

»Die Hauptleute Wernham, Kiewnarski, Pawluk und Skanziklas.

Am oder um den 26. März...«


VORSITZENDER: Oberst Smirnow, wollen Sie jetzt aus dem Beweismaterial vorlesen, auf das sich dieser Bericht stützt?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Präsident, ich möchte jetzt nur aus dem Text des Berichts, und zwar die Teile verlesen, die die Untersuchungsmethoden betreffen, die man bei einzelnen Offizieren anwandte.

Ich möchte jetzt aus dem Absatz verlesen, der sich mit den drei Gruppen von Offizieren befaßt.


VORSITZENDER: Absatz 4?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja.


VORSITZENDER: Sehr gut.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW:

»Am oder um den 26. März 1944 sind diese Offiziere auf der Polizeistation in Hirschberg verhört und dann in das Zivilgefängnis dieser Stadt gebracht worden. Am Morgen des 29. März sind Pawluk und Kiewnarski weggeschafft worden und im weiteren Verlauf des Tages Skanziklas und Wernham. Beide Gruppen wurden von Wachen begleitet, der [542] Bestimmungsort war unbekannt. Sie sind seither nicht mehr gesehen worden; die später dem Stalag zugestellten Urnen, die ihre Namen aufwiesen, trugen das Datum vom 30. März 1944.«

Und nun die nächste Gruppe britischer Offiziere:

»Major Cross, die Hauptleute Casey, Wiley und Leigh, und die Oberleutnante Pohe und Hake.

Zwischen dem 26. und dem 30. März 1944 sind diese Offiziere bei der Kripo in Görlitz vernommen und dann in das dortige Gefängnis überstellt worden. Bei der Vernehmung wurde Casey gesagt, daß er seinen Kopf verlieren würde, Wiley und Leigh, daß sie erschossen werden würden. Hake litt an schweren Frostbeulen und war unfähig, zu Fuß auch nur eine kurze Strecke zurückzulegen. Am 30. März verließen die Offiziere Görlitz in drei Kraftwagen, begleitet von zehn deutschen Zivilisten vom Gestapotyp. Die später dem Stalag übersandten Urnen trugen ihre Namen und den Hinweis, daß sie am 31. März 1944 in Görlitz verbrannt worden sind.

Die Hauptleute Humpheys, McGill, Swain, Hall, Langford und Evans, die Oberleutnante Valenta, Kolanowski, Stewart und Birkland.

Diese Offiziere sind bei der Kripo in Görlitz zwischen dem 26. und 30. März verhört worden. Swain wurde gesagt, daß er erschossen werden würde, Valenta wurde bedroht, und man erklärte ihm, daß er nie wieder fliehen werde. Kolanowski war nach seinem Verhör sehr deprimiert. Am 31. März wurden diese Offiziere von einer Gruppe von Zivilisten abgeholt, von denen mindestens einer in der Gruppe war, die tags zuvor gekommen war. Die später in dem Stalag eingetroffenen Urnen trugen die Namen der Offiziere und den Hinweis, daß sie in Liegnitz an einem nicht näher bezeichneten Tage verbrannt worden sind.«

Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tatsache lenken, daß ähnliche Angaben vorliegen hinsichtlich verschiedener Gruppen britischer Offiziere, die von den deutschfaschistischen Verbrechern im Stalag Luft III getötet worden sind.

Die nächste Seite des Textes enthält gleiche Angaben über die Hauptleute Grisman, Gunn, Williams und Milford, über Oberleutnant Street und Leutnant McGarr. Ähnliche Informationen betreffen Hauptmann Long, Major J. E. Williams, die Hauptleute Bull und Mondschein und den Oberleutnant Kierath. Auch über Oberleutnant Stower, Hauptmann Tobolski, Oberleutnant Krol, über die Hauptleute Wallen, Marcinkus und Brettell, über Oberleutnant Picard und die Leutnante Gouws und Stevens, Major Bushell und Leutnant Scheidhauer, Oberleutnant Cochran, die Leutnante Espelid und Fugelsang, Major [543] Kirby-Green und Oberleutnant Kidder, Major Catanach und Oberleutnant Christensen und Hauptmann Hayter wurde dasselbe berichtet.

Ich werde mir erlauben, noch einen Punkt dieses Berichts zu verlesen, und zwar Absatz 6 des amtlichen britischen Berichts und auch Absatz 5, da dieser ebenfalls wesentlich ist.

VORSITZENDER: Ich wollte Ihnen gerade vorschlagen, Absatz 5 zu verlesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde jetzt Absatz 5 aus dem britischen Text verlesen:

»Nach Aussage der Überlebenden hat kein Offizier seiner Verhaftung Widerstand entgegengesetzt oder nach seiner Wiederverhaftung einen zweiten Fluchtversuch gemacht. Alle stimmten darin überein, daß die Wetterumstände gegen sie waren und daß ein solcher Versuch Wahnsinn gewesen wäre. Sie warteten darauf, nach dem Stalag zurückgebracht zu werden, ihre Bestrafung entgegenzunehmen und ihr Glück bei einer neuen Flucht zu versuchen.

6. Der Schweizer Vertreter (M. Gabriel Naville) weist in seinem Bericht vom 9. Juni 1944 über seinen Besuch in Sagan darauf hin, daß die Verbrennung verstorbener Kriegsgefangener höchst ungewöhnlich wäre (der Brauch ist es, sie in einem Sarge mit militärischen Ehren zu bestatten), und daß dies seines Wissens der erste Fall wäre, bei dem die Leichen verstorbener Gefangener verbrannt worden waren. Ferner müsse bemerkt werden, daß, wenn, wie die Deutschen behaupten, diese 50 Offiziere in weit auseinanderliegenden Teilen Deutschlands wiederergriffen worden wären, sie bei ihrer Verhaftung Widerstand geleistet oder einen erneuten Fluchtversuch begangen hätten, so sei es wahrscheinlich, daß einige verwundet worden und höchst unwahrscheinlich, daß alle getötet worden wären. In diesem Zusammenhang sei es bezeichnend, daß das Deutsche Auswärtige Amt sich weigerte, der Schutzmacht die üblichen Einzelheiten der Umstände mitzuteilen, unter denen jeder dieser Offiziere sein Leben verloren habe.«

Das sind die Teile des amtlichen Berichts der Britischen Regierung, die ich die Ehre hatte, dem Gerichtshof vorzutragen.

VORSITZENDER: Ich glaube, es wäre besser, wenn Sie auch den Anhang verlesen wollten, um uns die Zusammenfassung des Beweismaterials zu zeigen, auf den sich der Bericht stützt, nämlich Absatz 9.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe von der Verlesung des Anhangs abgesehen, weil Sir David Maxwell-Fyfe ihn seinerzeit [544] bereits verlesen hat. Ich werde gern diesen Absatz noch einmal verlesen:

»9. Der hier beigefügte Anhang enthält eine Liste des Beweismaterials, auf das sich der Bericht stützt. Die Dokumente, auf die der Bericht verweist, sind angefügt.

Anhang.

Das Beweismaterial, auf das sich der vorstehende Bericht stützt:

1. Durch die Schutzmacht übersandte Verhandlungsberichte des Untersuchungsgerichts, das in Sagan auf Befehl des dienstältesten britischen Offiziers im Stalag Luft III eingesetzt worden ist.

2. Aussagen der folgenden alliierten Zeugen:

a) Oberstleutnant Day

b) Hauptmann Tonder

c) Hauptmann Dowse

d) Hauptmann van Wymeersch

e) Hauptmann Green

f) Hauptmann Marshall

g) Hauptmann Nelson

h) Hauptmann Churchill

i) Leutnant Neely

j) Oberfeldwebel der Luftwaffe Hicks.

3. Aussagen der folgenden Deutschen:

a) Generalmajor Westhoff

b) Oberregierungsrat und Kriminalrat Wielen (zwei Aussagen)

c) Oberst von Lindeiner.

4. Photographischer Abzug der offiziellen Totenliste, die vom Deutschen Auswärtigen Amt dem Schweizerischen Gesandten in Berlin am oder um den 15. Juni 1944 ausgehändigt wurde.

5. Bericht des Vertreters der Schutzmacht über seinen Besuch im Stalag Luft III am 5. Juni 1944.«


VORSITZENDER: Für das Protokoll sollten Sie auch noch die Unterschrift und die Abteilung am Ende verlesen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument ist von H. Shapcott, Brigadier und Military Deputy, unterschrieben und vom Military Department, Judge Advocate General's Office, London, am 25. September 1945 beglaubigt.


VORSITZENDER: Oberst Smirnow, ist damit der Anklagevortrag, soweit er den russischen Hauptanklagevertreter betrifft, abgeschlossen?

[545] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja.


VORSITZENDER: Danke.


DR. NELTE: Herr Vorsitzender! Der Bericht, den die Anklagebehörde soeben verlesen hat, bezieht sich in Ziffer 9 auf die erwähnten Urkunden, von denen gesagt ist, daß sie als Grundlage dienten und dem Bericht beigefügt sind. In dem Anhang sind die einzelnen Unterlagen aufgeführt, auf die sich der Bericht aufbaut. Ich bitte das Gericht, darüber zu entscheiden, ob das Dokument USSR-413 ohne Beifügung des Beweismaterials, auf das ausdrücklich im Bericht Bezug genommen ist, den Anforderungen des Artikels 21 des Statuts entspricht, und bitte, gegebenenfalls die Anklagebehörde zu ersuchen, die Anlagen auch der Verteidigung zugänglich zu machen.


VORSITZENDER: Dr. Nelte, wollen Sie damit sagen, daß Sie nur den Bericht des Brigadiers hatten, daß Sie aber nichts von dem anderen Beweismaterial gesehen haben, auf das sich der Beweis stützt?


DR. NELTE: Herr Vorsitzender! Das Gericht hat in einer früheren Phase dieses Prozesses einmal entschieden...


VORSITZENDER: Ja, aber ich habe Sie nicht gefragt, was wir entschieden haben. Ich fragte, was Sie erhalten haben. Haben Sie von der Anklagebehörde das gesamte Dokument erhalten oder nur den Bericht des Brigadiers?


DR. NELTE: Nur den Bericht, ohne den Anhang.


VORSITZENDER: Gut. Der Gerichtshof wollte jedenfalls, daß das ganze Dokument den Verteidigern zugestellt werde, und das muß nachgeholt werden, damit Sie das ganze Dokumentenmaterial vor sich haben.


DR. NELTE: Es ist dies aber offenbar nicht geschehen. In dem Anhang ist ausdrücklich Bezug genommen auf Aussagen des Generalmajors Westhoff und des Oberregierungsrats Wielen. Beide Aussagen sind mir unbekannt. Sie waren dem Bericht nicht beigefügt.


VORSITZENDER: Die müssen Sie erhalten. Die Anklagevertretung muß dafür sorgen, daß das gesamte Dokumentenmaterial den Verteidigern zur Verfügung gestellt wird.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gewiß, Euer Lordschaft! Ich glaube nicht, daß das gesamte Dokument vervielfältigt worden ist. Wenn uns Dr. Nelte sagt, ob er alles oder nur einen Teil davon haben wir, werden wir ihm, so gut wir können, behilflich sein. Wir sind weit davon entfernt, ihm etwas vorzuenthalten. Wir möchten, daß er alles erhält, was er wünscht.

VORSITZENDER: Gut, Sir David, wollen Sie dem Gerichtshof mitteilen, ob die Anklagevertretung ihren Vortrag nunmehr beendet hat?


[546] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft! Für die Anklagebehörde ist der Fall abgeschlossen.


VORSITZENDER: Sehr gut. Dann werden wir uns jetzt mit den Zeugenanträgen, den Dokumenten der zweiten Gruppe von vier Angeklagten, nämlich Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank und Frick befassen.


DR. KURT KAUFFMANN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KALTENBRUNNER: Der Angeklagte Kaltenbrunner bittet um Ladung einer Reihe von Zeugen, die ich mir erlaube, jetzt zu benennen: Erstens Professor Dr. Burckhardt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werden wir dasselbe Verfahren anwenden wie bei den ersten vier Angeklagten.

Bezüglich der drei Schweizer Zeugen Burckhardt, Brachmann und Meyer wurden am 15. Dezember Fragebogen bewilligt und am 28. Januar vorgelegt. Die Anklagevertretung ist der Ansicht, daß die Fragebogen ziemlich allgemein gehalten waren und schlägt vor, daß sie präziser gestaltet werden. Die Anklage vertretung hat grundsätzlich keine Einwände gegen Fragebogen, und ich bin überzeugt, daß zwischen Dr. Kauffmann und der Anklagebehörde keine große Meinungsverschiedenheit über diese Form bestehen wird. Dies bezieht sich auf die ersten drei Zeugen.


VORSITZENDER: Wir sind dahin unterrichtet, daß keiner dieser drei Zeugen bisher ermittelt werden konnte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja! Ich stimme damit ergebenst überein, Euer Lordschaft. Die Ansicht der Anklagevertretung ist, daß wir grundsätzlich diesen Fragebogen nicht widersprechen, und wenn wir dem Gerichtshof irgendwie behilflich sein können, die Zeugen zu ermitteln, so werden wir dies gern tun.


VORSITZENDER: Wann wurden die Fragebogen der Anklagebehörde zugeleitet?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Am 28. Januar, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Und sind die Einwände der Anklagebehörde dem Verteidiger kurze Zeit später zugeleitet worden, oder wann?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich weiß das Datum leider nicht, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Wäre es für die Anklagevertre tung nicht am vernünftigsten, einer passenden Form des Fragebogens zuzustimmen, während der Generalsekretär weitere Erkundigungen einzieht, um die Zeugen zu finden?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, gut, wenn sich Dr. Kauffmann mit mir in Verbindung setzen will, zweifle ich nicht, daß wir [547] uns über eine beiderseits annehmbare Form des Fragebogens einigen können.


VORSITZENDER: Sehr gut.


DR. KAUFFMANN: Herr Vorsitzender! Ich glaube, ich brauche die einzelnen Fragen nicht mehr zu wiederholen, die ich in dem Fragebogen aufgeführt habe. Es sind neunzehn Fragen. Ich glaube nicht, daß ich sie jetzt zu wiederholen brauche.


VORSITZENDER: Nein, gewiß nicht.


DR. KAUFFMANN: Der vierte Zeuge ist der frühere deutsche Gesandte in Belgrad, Neubacher. Er befindet sich im Internierungslager Oberursel bei Frankfurt in amerikanischer Haft.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Keine Einwände gegen diesen Zeugen.


DR. KAUFFMANN: Wünscht das Gericht die Benennung des Beweisthemas?


VORSITZENDER: Ja, bitte.


DR. KAUFFMANN: Neubacher wird, nach Auffassung des Angeklagten Kaltenbrunner, bekunden können, daß die im Oktober 1944 von Hitler befohlene Einstellung der Judenverfolgung auf die Initiative Kaltenbrunners zurückgeht. Er wird weiter, nach Auffassung des Angeklagten, bekunden können daß Himmler den Angeklagten seinerzeit, bei seiner Ernennung zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes, mit den Ämtern III und IV beauftragt hat. Es scheint mir dies ein wesentlicher Punkt zu sein, denn bisher ist die Anklage davon ausgegangen, und es liegen auch dafür bereits gewisse Beweise vor, daß der Angeklagte auch mit dem Amt IV entscheidend in Verbindung gestanden hat. Dazu soll Neubacher aussagen können.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, wenn Sie den Zeugen Neubacher über diese Fragen verhören wollen, können Sie das dann nicht mit einem Fragebogen erledigen?


DR. KAUFFMANN: Nach der mir von Kaltenbrunner erteilten Information legt Kaltenbrunner gerade, aus wohl verständlichen Gründen, auf die persönliche Anwesenheit dieses Zeugen Wert. Ich glaube, Kaltenbrunner betrachtet diesen Zeugen als einen der wichtigsten Zeugen, und er möchte gern haben, daß dieser Zeuge hier erscheint.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird dies in Erwägung ziehen.


DR. KAUFFMANN: Der nächste Zeuge ist Nummer 5, Wanneck, zur Zeit in amerikanischer Haft in Heidelberg.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Anklagevertretung hält den Zeugen Wanneck für kumulativ. Nach Dr. Kauffmanns Antrag wird dieser Zeuge sich über den Punkt äußern, daß der Angeklagte [548] Kaltenbrunner vor allem mit Aufgaben des Nachrichtendienstes beschäftigt und gegen die Verfolgung der Juden eingestellt war. Dies wird bereits durch Neubacher gedeckt und gleichfalls durch das Kreuzverhör des Anklagezeugen Schellenberg, der Chef des Amtes VI war, das, wie Dr. Kauffmann in seiner Bemerkung über Neubacher, den Zeugen Nummer 4, ausführte, eines der Nachrichtenämter gewesen ist.


DR. KAUFFMANN: Ich stelle dem Gericht anheim, ob dieser Zeuge schriftlich verhört werden kann. Aber ich halte das Beweisthema doch auch bei Wanneck für erheblich. Es ist in gewissem Sinne kumulativ, aber es geht auch wieder in einigen Punkten darüber hinaus. Ich bin aber mit einer schriftlichen Vernehmung einverstanden.

Der sechste Zeuge ist Scheidler.


VORSITZENDER: Sir David, glauben Sie, daß es unbillig wäre, einen Fragebogen zu gestatten?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, Euer Lordschaft. Im allgemeinen habe ich gar nichts gegen Fragebogen einzuwenden.

Soweit ich den Antrag bezüglich Scheidler verstehe, war er der Adjutant des Angeklagten Kaltenbrunner, und da würde die Anklagevertretung keinen Widerspruch erheben. Ich halte es aber für zweckmäßig, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Tatsache zu lenken, daß die nächsten sechs Zeugen, Nummer 6 bis Nummer 11 einschließlich, alle über Konzentrationslager aussagen sollen. Die Nummern 6, 8, 9 und 11 betreffen Mauthausen. Ich möchte Dr. Kauffmann darauf aufmerksam machen, daß ich eine Auswahl unter diesen sechs Zeugen beantragen werde.

Die Anklagevertretung ist der Ansicht, daß die Ladung eines Adjutanten billig ist, sie wird aber bei späteren Zeugen zu Beanstandungen Anlaß geben.


DR. KAUFFMANN: Der Angeklagte legt verständlicherweise Wert darauf, daß sein langjähriger Adjutant vernommen wird, der bei jeder einzelnen Reise – wie mir Kaltenbrunner selbst sagte – dabei gewesen ist. Der Zeuge weiß zum Beispiel auch, daß der Funkspruch an Fegelein, der Gegenstand der Klage ist, nicht von Kaltenbrunner stammt, daß dieser Funkspruch nie herausgegangen ist, und er weiß auch, daß Kaltenbrunner gerade in Theresienstadt alle Vorbereitungen getroffen hat, damit dieses Lager dem Roten Kreuz zugängig gemacht werden konnte. Das sind also Dinge, die von den bisherigen Zeugen nicht bekundet worden sind und doch ein Licht auf die Person des Angeklagten werfen.


VORSITZENDER: Sie sprechen jetzt von Scheidler?


DR. KAUFFMANN: Ja.


[549] VORSITZENDER: Sir David, der Gerichtshof möchte, daß Sie die ganze Gruppe behandeln. Dann kann Dr. Kauffmann darauf antworten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gern, Euer Lordschaft.

Der nächste Zeuge ist Ohlendorf, der bereits von der Anklage als Zeuge gerufen wurde. Die Situation, wie ich sie gesehen habe, ist, daß Dr. Kauffmann den Zeugen Ohlendorf schon ins Kreuzverhör genommen hat, und zwar über die Verantwortlichkeit des Angeklagten Kaltenbrunner für Konzentrationslager. Dies ist am 3. Januar dieses Jahres geschehen (Band IV, Seite 371 des Sitzungsprotokolls).

Der Zeuge Wisliceny, Nummer 12, wurde von Dr. Kauffmann als Verteidiger Kaltenbrunners nicht kreuzverhört: Er würde natürlich die gegebene Person sein, über diesen Punkt auszusagen. Aber, wenn natürlich Dr. Kauffmann einen besonderen Grund hat, Ohlendorf erneut vorzuladen, so wird er dies selbstverständlich dem Gerichtshof mitteilen. So liegt die Sache.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, wenn Sie die Möglichkeit gehabt haben, General Ohlendorf ins Kreuzverhör zu nehmen und tatsächlich diese Gelegenheit wahrgenommen haben, wäre es nicht damals der richtige Zeitpunkt gewesen, alle Fragen an ihn zu richten, die Sie als Verteidiger des Angeklagten Kaltenbrunner zu stellen haben?


DR. KAUFFMANN: Ich darf daran erinnern, daß Kaltenbrunner über zwölf Wochen lang krank war, und daß ich fast überhaupt keine Informationen von ihm bekommen konnte. Es ist mir damals in der Sitzung vom 2. Januar ausdrücklich vom Gericht zugestanden worden, die Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen. Ich hatte ja, wie das Gericht sich wohl erinnern wird, einen Vertagungsantrag gestellt, und dann wurde mir später erlaubt, die Zeugen zu einem gegebenen, mir passend erscheinenden Zeitpunkt ins Kreuzverhör zu nehmen.

Das ist im Protokoll vom 2. Januar 1946 enthalten.

Ich bitte diese Zeugen, da Kaltenbrunner jetzt anwesend ist, und die Zeugen stets in Abwesenheit Kaltenbrunners vernommen worden sind, jetzt ins Kreuzverhör nehmen zu dürfen. Ich bin aber auch bereit, auf das Kreuzverhör zu verzichten, wenn ich vorher mit dem Zeugen einmal sprechen kann. Vielleicht erübrigt sich die Vernehmung des einen oder anderen Zeugen.


VORSITZENDER: Was meinen Sie mit dem einen oder anderen Zeugen? Wer ist der andere? Wisliceny?


DR. KAUFFMANN: Nummer 7, Ohlendorf, und dann Nummer 11, Höllriegel, und Nummer 12, Wisliceny, ferner Nummer 14, [550] Schellenberg. Alle diese Zeugen sind hier vernommen worden während Kaltenbrunner krank war.


VORSITZENDER: Was sagen Sie dazu, Sir David?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte vorschlagen, daß Dr. Kauffmann Nummer 11, Höllriegel, und Nummer 12, Wisliceny, ins Kreuzverhör nimmt, was er bisher noch nicht getan hat. Sollten dann noch einige Punkte vom Zeugen Ohlendorf aufzuklären sein, so kann Dr. Kauffmann einen besonderen Antrag an den Gerichtshof stellen.


VORSITZENDER: Ja! Der Gerichtshof möchte Ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag des Verteidigers hören, diese Zeugen zu sehen und mit ihnen ihre Aussagen zu besprechen, bevor sie vorgeladen werden. Ich glaube, daß ein Unterschied besteht zwischen einem Kreuzverhör, vor dem die Verteidiger die Zeugen nicht sehen dürfen, und einer Vorladung als eigene Zeugen, die sie vorher sprechen können.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja! Die Anklagevertretung ist der Ansicht, daß sie die Zeugen, die von der Anklagebehörde vorgeladen worden sind, nur ins Kreuzverhör nehmen sollen, es sei denn, daß ganz besondere Umstände vorliegen. Dr. Seidl hat meiner Ansicht nach besondere Umstände in dem von ihm genannten Fall nachgewiesen, nämlich im Fall eines Zeugen mit besonderem Bezug auf den Angeklagten Heß. Im allgemeinen steht die Anklagebehörde jedoch auf dem Standpunkt, daß Zeugen, die sie vorgeladen hat, von der Verteidigung nur im Kreuzverhör ohne vorausgehende Rücksprache vernommen werden sollen.


VORSITZENDER: Gut, Sir David, der Gerichtshof möchte Ihre Ansicht hören. Wir werden natürlich diesen Punkt nicht jetzt entscheiden, aber wir möchten Ihre Ansicht hören, ob es angemessen wäre, dem Verteidiger zu gestatten, den in Frage stehenden Zeugen in Gegenwart eines Vertreters der Anklage zu sprechen, da dies zu einer Verkürzung des Verfahrens führen könnte, wenn dann der Verteidiger vielleicht darauf verzichtet, den Zeugen weiter ins Kreuzverhör zu nehmen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja! Ich fürchte, daß. dies eine Besprechung mit meinen Kollegen über jeden einzelnen Zeugen erfordern würde. Ich habe leider diesen Punkt vorher nicht mit ihnen diskutiert; die Zeugen Nummer 11 und Nummer 12 wurden von meinen amerikanischen Kollegen vorgeladen, und, obwohl ich meine dem Gerichtshof vorgetragene Stellungnahme beibehalte, würde ich die Frage gern mit ihnen besprechen und vielleicht den Gerichtshof später davon unterrichten.

Natürlich werden Sie verstehen, daß sich dabei einmal eine besondere Frage hinsichtlich eines besonderen Zeugen darbieten kann.


[551] DR. KAUFFMANN: Vielleicht darf ich dazu eine Aufklärung geben. Der Zeuge Ohlendorf war mir vorbehalten worden für das Kreuzverhör, und nach einer Verabredung mit dem Herrn Anklagevertreter der Vereinigten Staaten habe ich bereits auf das Kreuzverhör von Ohlendorf verzichtet, und unter dieser Bedingung durfte ich auch bereits mit Ohlendorf sprechen. Ich finde es billig, wenn ich es auch bezüglich der anderen Zeugen so mache. Ich verzichte auf das Kreuzverhör und darf nun die Zeugen vorher sprechen. Vielleicht fällt der eine oder andere, wie ich schon gesagt habe, weg.


VORSITZENDER: Ich bin nicht ganz sicher, ob Sie verstanden haben, was Ihnen gerade erklärt wurde, Dr. Kauffmann. Wir sind der Ansicht, daß, falls ein Zeuge für die Anklagevertretung aufgerufen wird, der Verteidiger sicherlich das Recht hat, ihn im Kreuzverhör zu vernehmen, ihn aber nicht vorher sprechen darf, den Zeugen also nur im Kreuzverhör vernehmen darf. Andererseits, wenn Sie einen Zeugen als Ihren eigenen Zeugen vorladen dürfen, dann haben Sie das Recht, ihn vorher zu sprechen...


DR. KAUFFMANN: Ja, das meine ich. Aber, wenn ich nun den Zeugen vorher sprechen darf, dann wird das Gericht wohl verstehen, daß ich die Anwesenheit eines Vertreters der Anklage nach Möglichkeit ausschließen möchte, denn die Gründe, die mich vielleicht veranlassen können, auf den Zeugen zu verzichten, werden dann der Anklage bekannt. Ich glaube, das wird jeder verstehen, und es scheint mir auch gerecht zu sein.


VORSITZENDER: Ich wollte nur den Unterschied zwischen Ihren Ansichten und denen der Anklagebehörde klarstellen. Die Anklagebehörde betont, daß, wenn der Zeuge für die Anklagebehörde gerufen wird, die Verteidiger nur das Recht des Kreuzverhörs haben. Können Sie uns weiterhelfen in Bezug auf diese Gruppe, Sir David?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sicherlich. Was Eigruber, Nummer 8, betrifft, so ist er nicht mehr in Nürnberg. Er wird jetzt als vermutlicher Angeklagter im Verfahren über das Lager Mauthausen festgehalten, das vor einem Militärgerichtshof durchgeführt werden wird. Unter diesen Umständen schlägt die Anklagebehörde vor, daß er, der zu einer Gruppe gehört, die mit Konzentrationslagern im allgemeinen und mit Mauthausen im besonderen in Beziehung steht, seine Aussage mittels eines Fragebogens abgeben sollte.

Was Höttl, Nummer 9, betrifft – er behandelt zwei Seiten einer Sache –, daß nämlich Kaltenbrunner aus eigener Initiative die Übergabe des Konzentrationslagers Mauthausen angeordnet und Schritte unternommen hat, um Himmler zu veranlassen, Leute aus Konzentrationslagern zu entlassen. Dies scheinen allgemeine Punkte zu sein, die wiederum zweckdienlich durch Fragebogen erledigt werden könnten.

[552] Dasselbe gilt für den Zeugen von Eberstein, der darüber aussagen soll, daß Kaltenbrunner angeblich weder den Befehl zur Zerstörung des Konzentrationslagers Dachau noch zur Evakuierung Dachaus gegeben haben soll. Die Anklagevertretung schlägt daher vor, daß auch hier Fragebogen verwendet werden.

Mit Bezug auf den nächsten Zeugen, Höllriegel, erhebt die Anklagevertretung keinen Einspruch gegen ein weiteres Kreuzverhör. Sie schlägt dem Gerichtshof vor, daß er über Mauthausen aussagen könnte, einen der Hauptpunkte, über den diese ganze Gruppe von Zeugenaussagen soll.


DR. KAUFFMANN: Darf ich dazu etwas sagen?


VORSITZENDER: Wollen Sie Nummer 12 auch in diese Gruppe einschließen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nummer 12 ist nicht in derselben Gruppe, denn dieser Zeuge betrifft Kaltenbrunners Beziehungen zu Eichmann und Berichte, die er über die Aktionen gegen die Juden erhalten hat. Wir erheben keinen Einspruch gegen die Ladung dieses Zeugen zum Kreuzverhör, da Dr. Kauffmann ihn nicht vorher im Kreuzverhör vernommen hat.


VORSITZENDER: Bitte, Dr. Kauffmann?


DR. KAUFFMANN: Bezüglich des Zeugen Eigruber, Nummer 8, darf ich darauf hinweisen, daß dieser Zeuge hier in Nürnberg ist. Ich bin aber damit einverstanden, daß ein Fragebogen verwendet wird. Das Beweisthema selbst scheint mir sehr erheblich zu sein, denn, was Eigruber bekunden soll, ist nicht mehr und nicht weniger, als daß das Konzentrationslager Mauthausen unmittelbar dirigiert wurde von Himmler über Pohl und den Lagerkommandanten. Kaltenbrunner bestreitet, über nähere Einzelheiten bezüglich Mauthausen gewußt zu haben. Der Zeuge Höttl...


VORSITZENDER: Sie irrten sich, als Sie sagten, daß er hier in der Stadt sei. Sir David sagte, daß er von Nürnberg fortgeschafft worden ist, um vor ein Militärgericht gestellt zu werden. Vielleicht würden Sie in diesem Fall nichts gegen einen Fragebogen einzuwenden haben.


DR. KAUFFMANN: Ja! Der Zeuge Höttl scheint mir ein wichtiger Zeuge zu sein. Bekanntlich ist Kaltenbrunner ja auch angeklagt, an der Verschwörung gegen den Frieden teilgenommen zu haben. Hier Stelle ich unter Beweis, daß Kaltenbrunner schon seit 1943 eine aktive Friedenspolitik getrieben hat. Ein wichtiger Name in diesem Zusammenhang ist Herr Dulles. Er ist, nach Angabe Kaltenbrunners, der Vertrauensmann des verstorbenen Herrn Präsidenten Roosevelt gewesen. Herr Dulles war in der Schweiz. Nach Angabe Kaltenbrunners fanden in der eben genannten Richtung [553] fortlaufend Besprechungen statt. Ich glaube, dieses Beweisthema ist erheblich.


VORSITZENDER: Sie meinen also, daß Sie Dr. Höttl persönlich hören wollen, und daß seine Aussage nicht durch Fragebogen erledigt werden kann?


DR. KAUFFMANN: Ja, wenn ich darum bitten darf.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird dies in Betracht ziehen.


DR. KAUFFMANN: Der Zeuge Nummer 10, Polizeigeneral von Eberstein, wird dafür benannt, daß die Behauptung eines anderen Zeugen, namens Gerdes, unwahr ist. Das Gericht wird sich vielleicht daran erinnern, daß die Anklage ein Affidavit eines Mannes vorgelegt hat, namens Gerdes, der in München eine große Rolle gespielt hat. Er war der Vertrauensmann des früheren Gauleiters in München, und dieser Gerdes hat in dem Affidavit Kaltenbrunner bezichtigt, Kaltenbrunner habe den Befehl erteilt, durch Luftstreitkräfte Dachau zu vernichten. Das bestreitet Kaltenbrunner auf das entschiedenste.


VORSITZENDER: Das ist eine Frage, die einwandfrei durch Fragebogen erledigt werden könnte, nämlich, ob Kaltenbrunner den Befehl, ein Konzentrationslager zu zerstören, gegeben hat oder nicht, oder ob er den Befehl gab, Dachau zu evakuieren. Diese Dinge können ganz bestimmt durch Fragebogen beweiskräftig erledigt werden.


DR. KAUFFMANN: Ich bin damit einverstanden. Bei dem nächsten Zeugen, Nummer 11, dem bereits vernommenen Zeugen Höllriegel, ergibt sich dasselbe Problem, nämlich, ob mir die Möglichkeit gegeben wird, diesen Zeugen vor seiner Vernehmung zu sprechen. Kaltenbrunner bestreitet, jemals Gaskammern und so weiter gesehen zu haben.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, ist Nummer 11 nicht wirklich kumulativ im Hinblick auf Nummer 6, auf dessen Erscheinen Sie besonderen Wert legten?


DR. KAUFFMANN: Ja, Herr Vorsitzender, gewiß.


VORSITZENDER: Wie dem auch sei – der Gerichtshof wird die Frage erwägen, ob Sie das Recht haben sollen, den Zeugen lediglich im Kreuzverhör zu vernehmen oder in den Fällen Nummer 11 und Nummer 12 sie als Ihre eigenen Zeugen vorzuladen.


DR. KAUFMANN: Ja, vielleicht noch ein Wort zu dem Zeugen Nummer 12. Bekanntlich war Eichmann derjenige, der die ganze Vernichtungsaktion gegen die Juden durchgeführt hat, und man hat diese Aktion in Verbindung mit dem Angeklagten Kaltenbrunner gebracht. Kaltenbrunner bestreitet das. Deswegen halte ich auch Wisliceny für erheblich.


[554] VORSITZENDER: Das schließt diese Gruppe ab. Was denken Sie von den übrigen, Sir David? Gehören sie zur gleichen Kategorie?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nicht ganz, aber ich denke, es wäre zweckdienlich, wenn ich sie jetzt bespreche.

Dr. Mildner, Nummer 13, soll darüber aussagen, daß Kaltenbrunner dem Chef der Gestapo nicht das Recht gab, Befehle für Schutzhaft oder Internierung zu unterzeichnen. Ich möchte unterstellen, daß angesichts des früher von Scheidler und Nummer 4, Neubacher, vorgebrachten Beweismaterials Dr. Mildners Beweisaufnahme kumulativ wäre und daß Fragebogen genügen würden.

Zu Schellenberg, Nummer 14, habe ich schon gesagt, daß die Anklagevertretung keinen Einspruch gegen seine neuerliche Vorladung zum Kreuzverhör erhebt.

Schließlich Dr. Rainer. Wir erheben Einspruch gegen dieses Gesuch, weil das Beweisthema, Kaltenbrunner habe den Gauleitern Österreichs empfohlen, den vorrückenden Truppen der Westmächte keinen Widerstand entgegenzusetzen und keine Werwolf-Bewegungen zu organisieren, unserer Ansicht nach für die Fragen, die diesem Gerichtshof vorliegen, nicht erheblich ist.


VORSITZENDER: Ja, Dr. Kauffmann?


DR. KAUFFMANN: Der Zeuge Dr. Mildner, Nummer 13, befindet sich hier in Nürnberg in Haft. Ich habe um Vorladung dieses Zeugen gebeten, weil er ein Affidavit abgegeben hat, das den Angeklagten Kaltenbrunner belastet. Kaltenbrunner bestreitet das Affidavit. Ich glaube nicht, daß man mit einem Fragebogen diese Schwierigkeiten beseitigen kann.

Jetzt noch Nummer 14...


VORSITZENDER: Dr. Mildner hat ein Affidavit vorgelegt?


DR. KAUFFMANN: Ja. In der Anklage wurde auch auf das Zeugnis von Dr. Mildner Bezug genommen. Ich glaube, es war vom 3. Januar. Der Name dieses Zeugen wurde im Zusammenhang mit den Belastungen gegen Kaltenbrunner genannt. Es liegen ein oder zwei Affidavits vor...


VORSITZENDER: Aber, wenn das Affidavit dem Gerichtshof nicht vorgelegt wurde, geht uns das doch nichts an. Wir haben es nicht gesehen, wenigstens nicht, soweit ich mich erinnere. Wissen Sie etwas davon, Sir David?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich konnte dieses Affidavit von Dr. Mildner nicht finden. Ich erinnere mich nicht daran, aber ich werde gern Dr. Kauffmanns Hinweis überprüfen.


VORSITZENDER: Wenn die Anklagevertretung das Affidavit verwandt hat, werden Sie natürlich keinen Einspruch gegen die Vorladung des Zeugen zum Kreuzverhör einlegen?


[555] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Grundsätzlich nicht. Der Grund, weshalb ich eher überrascht bin, ist, daß gewöhnlich diese Ansicht vertreten wurde, wenn man das Affidavit zu benutzen beabsichtigte. Der betreffende Verteidiger hat dann um die Vorladung des Zeugen gebeten. Ich werde diesen besonderen Punkt nachprüfen lassen. Im allgemeinen jedoch kann der Gerichtshof überzeugt sein, daß wir, falls wir nicht einen besonderen Punkt vorbringen, wenn ein Affidavit eingereicht worden ist, und wir nicht vorher vor dem Gerichtshof argumentiert haben, es für sehr wichtig halten, den Zeugen, wenn es zweckdienlich ist, hierher zu bringen.


VORSITZENDER: Ich habe nicht verstanden, daß Dr. Kauffmann sagte, daß das Affidavit tatsächlich von der Anklagebehörde eingereicht wurde, aber es ist erwähnt worden? Ist das richtig, Dr. Kauffmann?


DR. KAUFFMANN: Es wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe die Akten vom 3. Januar hier.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, wir geben Ihnen Gelegenheit, die Sache herauszusuchen. Wir unterbrechen für zehn Minuten.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. KAUFFMANN: Im Sitzungsbericht vom 2. Januar taucht der Name Mildner auf, aber nicht in Form eines Affidavits, sondern in einem Brief, den eine dritte Person geschrieben hat, und dieser Brief, in dem der Name Mildner erscheint, wird nur genannt. Also kein Affidavit. Ich würde deshalb bitten, daß der Zeuge Mildner schriftlich vernommen wird.

Nun kommt der Zeuge Nummer 15...


VORSITZENDER: 14?


DR. KAUFFMANN: Den Zeugen Nummer 14 haben wir schon behandelt.


VORSITZENDER: Oh, mit ihm haben Sie sich bereits befaßt? Sehr gut, dann kommt Nummer 15.


DR. KAUFFMANN: Zeuge Nummer 15 ist der frühere Gauleiter Rainer. Ich möchte auch hier bitten, diesen Zeugen, der sich in Nürnberg befindet, zu vernehmen. Das Beweisthema erscheint mir doch wichtig. Es ist zwar in der Anklage nicht ausdrücklich der gegenteilige Vorwurf gegen Kaltenbrunner erhoben worden, aber wenn von Frieden und Friedensbruch die Rede ist, dann erscheint es mir doch erheblich, wenn der Angeklagte zu beweisen versucht, daß er alles getan hat, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.

[556] VORSITZENDER: Würde Sie ein Fragebogen an diesen Zeugen zufriedenstellen?


DR. KAUFFMANN: Ja, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Ja.


DR. KAUFFMANN: Dokumente, Herr Vorsitzender, habe ich noch nicht eingereicht. Es ist möglich, daß ich im Laufe der späteren Zeit einige Affidavits vorlegen werde; jetzt sind sie noch nicht bei mir eingegangen, so daß ich sie noch nicht vorlegen kann.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof versteht Sie dahin, Dr. Kauffmann, daß Sie sich das Recht vorbehalten wollen, spätere Dokumente vorzulegen.


DR. KAUFFMANN: Ja, ich bitte darum.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird dies erwägen und wird Sie wissen lassen, wenn er seine Anordnung trifft.

Ja, Dr. Thoma?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Thoma schlägt vor, die Dokumentenliste zu behandeln.


VORSITZENDER: Sehr gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die ersten sechs Dokumente, Zitate aus verschiedenen philosophischen Büchern, hält die Anklagevertretung für unerheblich hinsichtlich der Frage der vom Angeklagten Rosenberg vertretenen Weltanschauung, die von der Anklagevertretung zu einem Teil der gegen ihn erhobenen Anklage gemacht worden ist.

Wir würden aber keinen vorgreifenden Einspruch erheben, wenn das Ziel nur darin besteht, daß Dr. Thoma bei seiner Rede aus den Büchern zitieren und uns die betreffenden Stellen angeben will, damit sie mechanisch behandelt werden können.

Ich glaube, das bringt uns bis zu Nummer 6 alles nur allgemeine Bücher über Philosophie. Die Anklagevertretung ist etwas bestürzt über die Beweisvorlage aller dieser Bücher und darüber, daß die Anklagevertreter sie lesen müßten.

Ich glaube, ich habe unsere Einstellung klar gemacht. Will Dr. Thoma die Zitate aus den Büchern dazu benutzen, um ein Argument klarer zu machen, und wird er uns die Stelle angeben, dann erheben wir grundsätzlich keinen Einspruch. Wir sind aber gegen, ihre Vorlage als Beweismittel, da sie für die dem Gerichtshof vorliegenden Fragen nicht erheblich sind.


DR. THOMA: Hohes Gericht! Ich glaube, daß nur aus einer Schilderung der weltanschaulichen Ideologie vor dem Auftreten Rosenbergs ein Eindruck von der seelischen Notlage des deutschen Volkes nach dem ersten verlorenen Weltkrieg gewonnen werden [557] kann, und daß nur aus dieser seelischen Lage des Volkes verstanden werden kann, warum Rosenberg des Glaubens war, daß seine Ideen eine Hilfe sein könnten. Es liegt mir außerordentlich viel daran, zu beweisen, daß Rosenbergs Anschauungen eine Phase in der Weltanschauung der damaligen Zeit darstellten, daß sie also von einer Reihe von Philosophen des In- und Auslandes in ähnlicher Form vertreten worden sind. Es liegt mir außerordentlich daran, daß ich den Einwürfen entgegentreten kann, daß diese Ideologie Rosenbergs eine ausgefallene – ich muß auch das Wort zitieren »dreckige Ideologie« – gewesen sei, und ich muß darauf Bezug nehmen, daß die Herren von der Anklage, besonders aber Herr de Menthon, der sich speziell mit der Ideologie des Nationalsozialismus beschäftigt hat, der naheliegenden Versuchung unterlegen ist, die Auswüchse, die Entartung dieser Ideologie, die mit dem Namen Nazismus zu bezeichnen sind, für den eigentlichen Ideengehalt zu betrachten. Ich glaube, in einer solchen Weise wurde auch die französische Revolution vom Jahre 1789 von den benachbarten Nationen als das heilloseste Ereignis dargestellt, zu dessen Bekämpfung alle Fürsten Europas aufgerufen worden sind.

Die Ausführungen des Herrn de Menthon haben meines Erachtens einen besonderen Eindruck auf das Gericht gemacht, und sie haben die nazistische Lehre als bar aller geistigen Werte dargestellt und als eine gefährliche Konfession bezeichnet. Ich glaube, es muß die Möglichkeit gegeben werden für den Beweis, daß diese Ideologie zu der damaligen Zeit auch in anderen Ländern vorgetragen worden ist. Ich möchte deshalb bitten, daß auch die gleichzeitigen Philosophien der damaligen Zeit vorgetragen werden können, und habe dabei im Auge, was die anderen Philosophien über die Hauptlehren des Angeklagten Rosenberg, nämlich in der Blut- und Rassenfrage und hinsichtlich des Bodens als Naturtatsache und als politisch-wirtschaftlichen Lebensraum ausgesagt haben. Diese Ideen beruhen, wie die Wissenschaft sagt, auf irrational vorgegebenen Natur- und Geschichtstatsachen. Sie dürfen deshalb nicht als antiwissenschaftlich abgetan werden, trotz ihres den Rationalismus und Humanismus störenden Charakters.

Ich möchte aber besonders auch beweisen, daß diese Ideen wegen ihrer Bedeutung auch von der rational-empirischen Wissenschaft beachtet und bearbeitet worden sind und, was mir auch wichtig erscheint, in der Praxis der Politik anderer Länder durchgeführt worden sind. Ich erinnere nur an die USA-Einwanderungsgesetze, die ebenfalls bestimmten Rassen den Vorzug gaben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Soweit ich Dr. Thoma verstehe, wünscht er die Lehren anderer Philosophen als Illustrationen und Argumente zu verwenden. Wenn er sie zitieren will, dann möchte die Anklagevertretung nur darum bitten, daß er angibt, welche [558] Stellen er zitieren wird. Wir betonen aber, daß es nicht erheblich für uns ist, zum Beispiel Bergsons Buch als Beweismittel zu prüfen.

Es ist dies eine ganz deutliche Unterscheidung, und ich bin der Ansicht, daß Dr. Thoma wohl seinen Gesichtspunkt innerhalb der von mir vorgeschlagenen Grenzen darlegen kann.


VORSITZENDER: Dr. Thoma, der Gerichtshof möchte gern wissen, was Sie tatsächlich vorschlagen. Schlagen Sie vor, bestimmte Stellen aus bestimmten Büchern zum Beweis vorzulegen, die der Gerichtshof lesen soll, oder verlangen Sie nur, daß die Bücher vorgelegt werden, damit Sie dieselben dann heranziehen und verlesen können, wenn Sie gewisse Ideen aus ihnen für Ihre Argumentation verwenden wollen?


DR. THOMA: Ich bitte das Gericht, Kenntnis zu nehmen, zumindest amtlich Kenntnis zu nehmen von dem Inhalt der Bücher, den ich vortragen werde. Ich werde diese Zitate aus den Büchern nicht alle verlesen, sondern ich werde das Gericht bitten, im großen Umfang davon amtlich Kenntnis zu nehmen. Ich würde Wert darauf legen, daß das Gericht die Zitate aus den Büchern unmittelbar in die Hände bekommt und sich ein persönliches Bild über die weltanschauliche Lage und insbesondere über die seelische Lage des deutschen Volkes nach dem verlorenen Weltkrieg macht.


VORSITZENDER: Aber die Bücher haben keinerlei rechtliche Autorität. Sie können vor einem völkerrechtlichen Gerichtshof doch nur Bücher zitieren, die auf dem Gebiet des Völkerrechts Autorität besitzen. Sie können natürlich Ideen aus anderen Büchern entnehmen und sie in Ihre Argumente einschließen. Sie können sie aber nicht als maßgeblich zitieren.


DR. THOMA: Meine hohen Herren, dadurch, daß ich die Zitate anerkannter Philosophen vorlege, die ähnliche Gedanken vortragen wie Rosenberg, will ich beweisen, daß diese Ideologie durchaus ernst zu nehmen ist, und zweitens, meine Herren, will ich beweisen, daß das, was an der Ideologie Rosenbergs als verderblich und schädlich gebrandmarkt worden ist, Auswüchse, Entartungen dieser Ideologie sind. Und es erscheint meines Erachtens von großer Bedeutung, daß das Gericht geschichtsphilosophisch weiß, daß auch die besten Ideen – und ich erinnere an die Idee der französischen Revolution – der Entartung anheimfallen können. Diese geschichtliche Parallele möchte ich auch mit dem Nationalsozialismus und der Ideologie Rosenbergs darlegen.

Ich brauche diese Bücher aber auch, um folgenden Nachweis zu erbringen, nämlich, daß es Rosenberg nur um die geistige Bekämpfung fremder Weltanschauungen zu tun war, und daß er nicht in der Lage war, gegen die brutale Anwendung seiner Weltanschauung im Nationalsozialismus noch energischer zu protestieren, [559] daß er aber grundsätzlich der wissenschaftlichen Diskussion über seine Schriften freien Lauf ließ und niemals gegen seine theologischen Gegner die Gestapo zur Hilfe rief.

Er nahm an, daß seine völkische Anschauung nicht mit Gewalt durchgeführt werden solle, sondern daß vielmehr jedes Volk seine rassische Eigenart behalten müsse und nur eine Mischung mit verwandten Rassen erlaubt sei. Er glaubte, daß diese Weltanschauung im Interesse des deutschen Volkes und im Interesse der Menschheit überhaupt liege.

Deswegen glaube ich, daß das Gericht, um die Hintergründe des Aufstiegs des Nationalsozialismus plastisch zu sehen, sich auch über die geistige Verfassung der damaligen Zeit Gewißheit verschaffen sollte.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird das Argument, das Sie vorgetragen haben, erwägen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dokument Nummer 7 enthält Auszüge aus bestimmten Büchern; die ersten fünf sind Auszüge aus Rosenbergs eigenen Werken und das letzte ist ein Buch über Hitler von einem anderen Verfasser.

Ich schlage wiederum vor, daß, falls Dr. Thoma seine Thesen in der ersten Hälfte seiner Mitteilung unterstützen will, daß der Angeklagte Rosenberg nicht Einzelperson und Rasse, Einzelperson und Gemeinschaft als Gegensätze ansieht, sondern die neue romantische Auffassung vertritt, daß die Persönlichkeit ihre Vervollkommnung und innere Freiheit dadurch findet, daß ein Gemeinschaftsgeist oder Rassengeist sich entwickelt und sich selbst vertritt. Wenn Dr. Thoma Auszüge aus Rosenbergs Werken vorzulegen wünscht, auf die er dieses Argument stützt, dann kann er sie überall dort vorbringen, wo sie zur Sache passen, und in ähnlicher Weise sollte er bezüglich der besonderen Punkte verfahren, die in der zweiten Hälfte der Mitteilung enthalten sind. Auch dort können die erheblichen Auszüge erwogen und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Zwecke dieses Gerichtshofs geprüft werden, wenn er sie zur Vorlage bringt.

Aber ich möchte noch einmal den grundsätzlichen Einwand dagegen erheben, daß der Gerichtshof oder die Anklagevertretung alle diese Werke lesen und sie als Beweismaterial betrachten soll. Ich habe das schon im Hinblick auf die vorausgehenden Dokumente betont.


DR. THOMA: Meine hohen Herren! Wenn ich die Werke Rosenbergs wörtlich zitiere und das Gericht bitte, amtlich davon Kenntnis zu nehmen, bin ich in der glücklichen Lage, nachzuweisen, wie die Philosophie und Ideologie Rosenbergs sich grundsätzlich unterscheidet von den Auswüchsen und der Entartung, die man seiner Ideologie unterschob, wogegen er auch aufgetreten ist.

[560] Ich bin in der Lage, zu beweisen, daß sich aus seinen Schriften sein Wunsch ergibt, das Führerprinzip durch die Gründung eines besonderen Rates einzuschränken, der eine maßgebende, beratende Funktion haben sollte. Ich bin ferner in der Lage nachzuweisen, daß der »Mythus des 20. Jahrhunderts« ein ganz persönliches Werk Rosenbergs war, das von Hitler gar nicht ohne weiteres akzeptiert wurde, und ich bin insbesondere in der Lage nachzuweisen, daß Rosenberg nach seinen Schriften von einer physischen Judenvernichtung nichts wissen wollte, daß er auch auf Grund seiner Schriften an der psychologischen Kriegsvorbereitung nicht beteiligt war, und daß er auf Grund seiner Schriften darauf hingewirkt hat, eine friedliche Völkerregelung, besonders unter den damaligen vier europäischen Großmächten, zu erreichen. Darum bitte ich, mir doch Gelegenheit zu geben, die wirklichen, die echten Zitate seiner Schriften als Beweismaterial vorlegen zu lassen.


VORSITZENDER: Dr. Thoma, der Gerichtshof wird die ganze Frage der Vorlage dieser Bücher und Zitate in Erwägung ziehen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nummer 8, Euer Lordschaft, behandelt ein völlig anderes Gebiet. Die ersten elf Dokumente scheinen Bücher und Veröffentlichungen zu sein, die jüdische Anschauungen antinationalen Charakters enthalten. Die Anklagevertretung erinnert den Gerichtshof daran, daß die zur Verhandlung stehenden Fragen folgende sind. Erstens: Haben sich die Angeklagten als Mitverschwörer auf eine Politik der Judenverfolgung eingelassen? Zweitens: Haben die Angeklagten an der späteren Durchführung dieser Politik der vorsätzlich geplanten Vernichtung der Juden teilgenommen. Nach Meinung der Anklagevertretung ist es weithergeholt und nicht erheblich in Bezug auf diese wichtigen und furchtbaren Anklagen, ob gewisse jüdische Veröffentlichungen, die sich über eine Reihe von Jahren erstreckten, etwas enthielten, was Christen nicht schmackhaft finden konnten.


DR. THOMA: Hohes Gericht! Ich möchte zu diesem Punkt folgendes sagen: Es kommt nicht darauf an, zu beweisen, daß das Vorgehen des Nazismus gegen die Juden berechtigt war, sondern es kommt nur darauf an, die psychologischen Gründe für den Antisemitismus in Deutschland darzutun, und da glaube ich, Sie bitten zu dürfen, daß Sie einige solche Zitate aus Zeitungen anhören, weil diese Äußerungen ihrer Natur nach tatsächlich das nationale und christliche Empfinden weiter Kreise verletzen mußten.

Es kommt mir aber darauf an, auch in diesem Falle etwas tiefer zu graben, um dem Gericht darzustellen, warum es religionsgeschichtlich eine sogenannte Judenfrage gibt, warum der tragische Gegensatz zwischen dem Judentum und den Völkern besteht. Und dazu möchte ich besonders jüdische und theologische Literatur zitieren.


[561] VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird die Frage erwägen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich glaube, der Gerichtshof kann die übrigen Dokumente, Nummer 9 bis Nummer 14, gemeinsam betrachten; sie handeln von festumschriebenen und, wenn ich dies, ohne jede Absicht zu verletzen, sagen darf, von praktischeren Dingen. Sie behandeln die Regierung der Ostgebiete, für die dieser Angeklagte verantwortlich war; und die Anklagevertreter haben keinen Einspruch dagegen zu erheben, daß mein Freund diese Dokumente so verwendet, wie er es für richtig hält.


DR. THOMA: Zu diesen Dokumenten möchte ich noch folgendes bemerken:

Ich habe noch vier weitere Dokumente teilweise vom Gericht schon bewilligt erhalten, konnte sie aber noch nicht vorlegen, weil ich sie noch nicht ausgehändigt erhalten habe. Aber ich möchte sie dem Gericht mitteilen. Es handelt sich erstens um einen Brief Rosenbergs an Hitler aus dem Jahre 1924, beinhaltend die Bitte Rosenbergs, nicht als Kandidat für den Reichstag aufgenommen zu werden; zweitens um einen Brief Rosenbergs an Hitler betreffend seine Entlassung als Hauptschriftleiter des »Völkischen Beobachters« aus dem Jahre 1931, zum Beweis dafür, daß Rosenbergs »Mythus des 20. Jahrhunderts« im deutschen Volk ein ungeheures Aufsehen erregt hat, und daß Rosenberg damals bat, man solle seine Arbeit doch als eine rein private Arbeit bezeichnen, was sie auch in Wirklichkeit war. Und wenn seine Schrift irgendwie die Partei belasten würde, dann hätte er gebeten, daß er von der Hauptschriftleitung des »Völkischen Beobachters« zurückgezogen werde; drittens möchte ich noch aufnehmen einen Erlaß Hitlers an den Ostminister Rosenberg vom Juni 1943, in welchem Hitler Rosenberg anweist, sich nur auf das Grundsätzliche zu beschränken, und viertens einen acht Seiten langen, mit der Hand geschriebenen Brief Hitlers an Rosenberg vom Jahre 1925.


VORSITZENDER: Und das vierte, haben Sie über das vierte Dokument schon gesprochen?


DR. THOMA: Ich bin schon dabei. Viertens: Schreiben Hitlers an Rosenberg vom Jahre 1925, in welchem Hitler die Gründe darlegt, warum er sich grundsätzlich nicht an den Wahlen im Reichstag beteiligen will. Rosenberg hat damals nämlich die Ansicht vertreten, daß die Partei in den Reichstag einziehen und praktisch mit den anderen Parteien auch zusammenarbeiten müsse. Ich erfahre soeben, daß dieses Schreiben vom Jahre 1923 datiert ist.

Das ist etwas Entscheidendes, meine Herren. Rosenberg wollte, daß von Anfang an die NSDAP mit den anderen Parteien zusammenarbeiten solle. Das wäre das Gegenteil einer Verschwörung von Anfang an. Darf ich dem Gericht eine Abschrift meiner vier Anträge einreichen?


[562] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Diese Dokumente scheinen Einzelstücke zu sein, deren Erheblichkeit entschieden werden kann, wenn Dr. Thoma in seinen Ausführungen ihren Zweck aufzeigt. Ich dringe nicht darauf, daß der Gerichtshof jetzt eine endgültige Entscheidung über die Vorlage dieser Dokumente trifft.


DR. THOMA: Ich darf darauf Bezug nehmen, daß ich beim Herrn Generalsekretär schon das Gesuch eingereicht habe, diese Dokumente zuzulassen.


VORSITZENDER: Dr. Thoma, haben Sie die Dokumente?


DR. THOMA: Ja, meine Herren; die einzigen fehlen den Dokumente sind die vier, die ich eben erwähnte; sie befinden sich noch in der Hand der Anklagebehörde.


VORSITZENDER: Sie befinden sich in den Händen der Anklage; nicht wahr?


DR. THOMA: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das wußte ich nicht. Wenn Dr. Thoma diese Dokumente wünscht, so werden wir unser Bestes tun, sie zu finden. Ich habe natürlich zum erstenmal von diesen Dokumenten gehört als Dr. Thoma sie vor einigen Minuten in seiner Rede erwähnte. Wenn die Anklagevertretung sie tatsächlich besitzt oder sie finden kann, werden wir entweder die Dokumente oder Kopien sofort Dr. Thoma zustellen lassen.


VORSITZENDER: Darf ich Sie fragen, Dr. Thoma, warum Sie hinsichtlich dieser vier Dokumente keinen schriftlichen Antrag gestellt haben?


DR. THOMA: Ich habe einen solchen Antrag, Herr Präsident, bereits vor einigen Tagen oder einer Woche gestellt. Den ersten Antrag stellte ich schon im November.


VORSITZENDER: Für diese vier Dokumente?


DR. THOMA: Die Sache ist so: die beiden ersten Dokumente sind mir bereits seit November beziehungsweise Dezember 1945 zugestanden; ich habe sie aber noch nicht bekommen.


VORSITZENDER: Sehr gut; wir werden das in Erwägung ziehen. Sind Sie jetzt mit Ihren Dokumenten fertig?


DR. THOMA: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Hinsichtlich der Zeugen mag es zweckdienlich sein, wenn ich die Ansicht der Anklagevertretung für die, sagen wir, ersten sechs bekanntgebe. Die Anklagevertretung erhebt keinen Einspruch gegen den ersten Zeugen Riecke, Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, oder [563] gegen Dr. Lammers, der für eine Reihe der Angeklagten vorgeladen ist, oder gegen Ministerialrat Beil, der der stellvertretende Chef des Hauptamtes für Arbeit und Sozialpolitik im Ostministerium war.

Bezüglich des nächsten Zeugen, Nummer 4, Dr. Stellbrecht, ist die Anklagevertretung der Meinung, daß es sich hier um ganz allgemeine Dinge handelt, die nicht sehr erheblich zu sein scheinen. Dr. Stellbrecht sollte entweder ausgeschaltet oder dieser Punkt höchstens durch einen kurzen Fragebogen erledigt werden.

Wir erheben auch Einspruch gegen 5 und 6, General Dankers und Professor Astrowski. General Dankers ist genannt worden, um zu beweisen, daß gewisse Theater und Kunstmuseen in Lettland unberührt geblieben sind, und daß Hunderttausende von Letten um Erlaubnis baten, in das Reich kommen zu dürfen.

Dann sind da auch noch Papiere bezüglich gewisser Gesetze da. Die Anklagebehörde behauptet, daß dieses Beweismaterial nicht die Dinge berührt, die dem Angeklagten Rosenberg zur Last gelegt werden, und sie erhebt wiederum Einspruch.

Professor Astrowski, der als Chef des Zentralrates für Weißruthenien bezeichnet wird und dessen Aufenthaltsort noch unbekannt ist – er war zuletzt in Berlin – soll vorgeladen werden, um zu beweisen, daß der Generalkommissar von Minsk alle Anstrengungen machte, die Kulturgüter Weißrutheniens zu retten. Hier wieder sagt die Anklagevertretung, daß es sich um ganz allgemeine und unbestimmte Angaben handelt. Wenn der Angeklagte und einige seiner Beamten vorgeladen werden, um über seine Politik und seine Verwaltung auszusagen, so sind wir der Ansicht, daß die Zeugen Nummer 5 und 6 wirklich überflüssig sind.

Ich möchte auch Nummer 7 erörtern, da die ersten sieben Zeugen Gegenstand eines Schreibens von Dr. Thoma sind. Nummer 7 ist Dr. Haiding, Leiter des Deutschen Ethnologischen Instituts. Er soll vorgeladen werden, um zu beweisen, daß Rosenberg die kulturellen Einrichtungen im Baltikum gefördert und neue geschaffen hat. Die Anklagebehörde glaubt, daß dieser Zeuge in dieselbe Kategorie wie Dankers und Astrowski fällt. Wenn aber in seinem Fall überhaupt irgendetwas Grundsätzliches in Erwägung zu ziehen ist, so erklärt die Anklagebehörde, daß die Sache mittels Fragebogen erledigt werden kann. Keinesfalls sollte er vorgeladen werden.

Es ist für den Gerichtshof erheblich, die Notiz unter Nummer 8 über diese Zeugen zu lesen. Dr. Thoma schreibt: Die Zeugen können Beweise erbringen für die Widerlegung der sowjetischen Anklage, Rosenberg habe sich an der Planung einer Weltideologie für die Vernichtung der Slawen und für die Verfolgung aller Andersdenkenden beteiligt.

[564] Die Anklagevertretung erklärt, daß die drei von ihr vorgeschlagenen Zeugen und, wenn nötig, die Fragebogen im Fall Stellbrecht und Haiding diese Punkte reichlich decken.


DR. THOMA: Ich stimme Sir David zu, daß für Dr. Haiding und Dr. Stellbrecht ein Fragebogen genügen würde. Bezüglich der Zeugen zu Ziffer 5 und 6 lag mir daran, Landeseinwohner dafür als Zeugen beizubringen, die persönlichen Eindruck von der kulturellen Tätigkeit Rosenbergs haben, und ich bitte, diese Zeugen zuzulassen.

VORSITZENDER: Sehr gut. Der Gerichtshof wird dies erwägen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bei dem Zeugen Scheidt handelt es sich um die Beziehungen des Angeklagten Rosenberg zu Quisling. Das ist in Fragebogen der Verteidigung und in gewissen Gegenfragebogen der Anklagebehörde behandelt worden. Dies ist offensichtlich ein wichtiger Teil des Tatbestandes, und ich beantrage, daß der Gerichtshof keine Entscheidung hinsichtlich der persönlichen Vorladung von Scheidt trifft, bis die Antworten auf die Fragebogen vorliegen.

Nummer 10 ist Robert Scholz, Amtsleiter im Sonderstab »Bildende Kunst«. Im großen und ganzen soll er darüber aussagen, daß der Angeklagte sich die Kunstwerke nicht zu seinem persönlichen Vorteil angeeignet hat. Der Gerichtshof ordnete am 14. Januar an, daß dieser Zeuge bereitgestellt werden sollte, aber der Antrag auf Ladung dieses Zeugen wurde am 24. Januar zurückgezogen. Jetzt wird er von Dr. Thoma erneut gestellt.

Wenn der Gerichtshof sich den Antrag von Dr. Thoma ansehen wollte, der begrenzt ist auf einige besondere Handlungen, über die Herr Scholz sprechen kann, so glaubt die Anklagebehörde, daß der Gerichtshof es für sehr zweckdienlich halten wird, einen Fragebogen von Dr. Scholz einzufordern, um dann zu entscheiden, wie er die vielen einzelnen Punkte, die ihm vorgelegt werden, behandelt.


DR. THOMA: Hohes Gericht! In der Sache des Zeugen Wilhelm Scheidt wird die norwegische Frage behandelt. Scheidt ist der entscheidende Zeuge über die Mitteilungen, die Quisling von sich aus, ohne irgendeine Anstiftung durch das Außenpolitische Amt Rosenbergs oder durch das Auswärtige Amt des Reiches, also von sich aus, gemacht hat, und ich glaube, daß eine persönliche Vernehmung, ein Kreuzverhör des Zeugen Scheidt, äußerst wichtig ist, weil er eine Reihe von Einzelangaben machen kann, die für die Frage entscheidend sind, ob Hitler gegen Norwegen einen Angriffskrieg geführt hat.

Ich habe bezüglich des Zeugen, des Amtsleiters Wilhelm Scheidt, einen Fragebogen bewilligt bekommen und habe mich deshalb auch schon mit der Anklagebehörde ins Benehmen gesetzt. Der Zeuge Wilhelm Scheidt hat noch kein Affidavit abgegeben; aber ich möchte [565] dem Gericht erklären, daß ich zu diesem Affidavit persönlich zugezogen werden und die Erlaubnis erhalten müßte, zusammen mit der Staatsanwaltschaft persönliche Fragen zu stellen. Ich möchte meine Bitte wiederholen, Wilhelm Scheidt als Zeugen im Kreuzverhör vernehmen zu dürfen.


VORSITZENDER: Dr. Thoma, wenn der Zeuge Ihnen bewilligt wurde, um hier vor dem Gerichtshof auszusagen, so ist es für Sie nicht notwendig, einen Vertreter der Anklagebehörde zuzuziehen, wenn Sie den Zeugen sprechen, wo immer er sich auch befindet. Die Nennung des Zeugen würde Sie dazu berechtigen, ihn allein zu sprechen und Beweismaterial von ihm zu erhalten. Ist das klar?


DR. THOMA: Bisher ist mir nur ein Affidavit bewilligt worden, ich habe ihn aber noch nicht als Zeugen bewilligt bekommen.


VORSITZENDER: Ich wollte Ihnen nur den Unterschied klar machen zwischen Fragebogen und der Genehmigung, einen Zeugen zur Beweisführung vorzuladen. Wenn Sie schriftliche Fragebogen unterbreiten, dann würden Sie den Zeugen nicht sehen. Aber, wenn Sie den Zeugen als Zeugen vorladen oder ein Affidavit von ihm vorlegen, dann würden Sie ihn nach Wunsch sprechen können, bevor er sein Affidavit abgibt oder bevor er seinen Beweis vorbereitet.


DR. THOMA: Dann stelle ich den Antrag, Wilhelm Scheidt als Zeugen zu laden.


VORSITZENDER: Ich nehme Ihren Antrag zur Kenntnis.


DR. THOMA: In der Sache Robert Scholz erlaube ich mir, das Gericht darauf aufmerksam zu machen, daß Scholz der Amtsleiter im Sonderstab war, der die praktische Durchführung der Sicherung der Kunstgegenstände im Osten und Westen hatte; und ich möchte das Hohe Gericht besonders darauf aufmerksam machen, daß in diesem Sonderstab eine ganze Reihe von wissenschaftlich gebildeten deutschen Experten mitarbeiteten, die in sehr gewissenhafter Weise diese Kunstgegenstände sichergestellt, restauriert, geborgen und für die Nachwelt erhalten haben. Wie dieser Sonderstab gearbeitet hat, ist deshalb auch für eine Reihe von Männern von ausschlaggebender Bedeutung. Robert Scholz kennt nun alle Einzelheiten darüber, in welcher Weise vorgegangen wurde. Robert Scholz kann insbesondere aussagen, daß Rosenberg von den ungeheuren Schätzen, die durch seine Hand gegangen sind, sich kein einziges Stück angeeignet hat, und daß er über die Sachen, die an Hitler oder Göring hinausgingen, gewissenhaft Buch geführt hat. Er weiß auch darüber Bescheid, daß alle diese Kunstwerke zum großen Teil, zunächst besonders im Osten, im Lande verblieben und erst dann ins Reich zurückgebracht wurden, als Gefahr im Verzug war.

Ich bitte das Gericht, diesen wichtigen Zeugen zu vernehmen.


[566] VORSITZENDER: Dr. Thoma, können Sie uns erklären, warum der Antrag am 24. Januar zurückgezogen wurde?

DR. THOMA: Damals wurde, ich glaube von der Englischen oder Amerikanischen Anklagebehörde, gesagt, man werde auf den Einsatzstab nicht mehr zurückkommen. Nun hat aber die Französische Anklagebehörde große Ausführungen über diese Plünderungen in Frankreich gemacht, und darauf wurde dieser Zeuge wieder aktuell.


VORSITZENDER: Damit sind Sie mit Ihren Zeugen zu Ende, glaube ich?


DR. THOMA: Ich habe noch eine Bitte. Ich habe einen weiteren Antrag auf Zeugenladung. Ich habe diesen Zeugenantrag bereits beim Generalsekretär eingereicht. Es handelt sich um den Staatssekretär Bräutigam. Bräutigam war Ministerialdirigent im Ostministerium, und er soll als Zeuge dafür dienen, daß Rosenberg als Ostminister keine Kirchenverfolgung betrieben hat, sondern durch ein Toleranzedikt die Freiheit aller religiösen Kulte verfügte. Ferner, daß Rosenberg selbst konsequent gegen jede Gewaltanwendung gewirkt hat und daß Rosenberg eine Politik der kulturellen Förderung unterstützte und für eine Stärkung und Gesundung des Bauerntums eintrat; ferner, und das scheint mir von besonderer Bedeutung zu sein, daß im Ostministerium viele Danktelegramme und Briefe von Geistlichen aus der Sowjetunion bei Rosenberg einliefen. Meine hohen Herren, wenn Sie die Zeugen Dankers und Astrowski nicht genehmigen, dann bitte ich, wenn möglich, bestimmt auf den Ministerialdirigenten Bräutigam zurückzugreifen.

Und dann habe ich noch einen Zeugen. Ich möchte für die Art und Weise, wie Rosenberg seinen wissenschaftlichen Gegnern entgegengetreten ist, einen seiner wissenschaftlichen Gegner, ich denke an den Universitätsprofessor Dr. Künneth, der ein wichtiges Buch gegen den Mythus geschrieben hat, als Zeugen laden, der bekunden wird, daß die weltanschaulichen Gegner Rosenbergs die Gestapo nicht fürchteten und von der Gestapo nichts zu befürchten hatten.


VORSITZENDER: Ja! Sir David, wollten Sie über diese zwei letzten Zeugen sprechen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE:, Euer Lordschaft! Ich unterstelle, daß die letzten beiden Zeugen für die von der Anklagevertretung gegen diesen Angeklagten vorgebrachten Anschuldigungen nicht wirklich erheblich sind. Sie sind allgemeine Zeugen und wenn ich, ohne daß mich der Gerichtshof der Keckheit zeiht, so sagen darf, sind Zeugen, die aussagen, daß der Angeklagte Rosenberg keiner Fliege etwas zuleide tun würde; wir haben ihn oft dabei ertappt, wie er keiner Fliege etwas zuleide tat. Das ist, kurz gesagt, die eigentliche Bedeutung dieser Art von Beweismaterial. Im Namen meiner Kollegen beantrage ich, daß dies nicht zum Gegenstand einer [567] mündlichen Beweisaufnahme gemacht werden möge, daß es vielmehr entweder ganz abgelehnt oder, falls ein besonderer Punkt zur Sprache gebracht werden soll, mit einem Affidavit erledigt werden möge.


VORSITZENDER: Behauptet die Anklageschrift, daß er die Kirchenverfolgung angestiftet hat?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Anklageschrift besagt, daß er an der Verbreitung antireligiöser Lehren teilgenommen hat. Ich spreche aus dem Gedächtnis. Das ist ein Punkt. Und ich glaube, zwischen ihm und dem Angeklagten Bormann hat ein gewisser Briefwechsel stattgefunden, der sich auf seine antireligiösen Ansichten bezog. Ich kann mich im Augenblick nicht daran erinnern, daß Beweismaterial vorliegt, wonach er persönlich an der physischen Zerstörung von Kirchen teilgenommen hat. Soweit meine Erinnerung.

Euer Lordschaft! Ich werde soeben darauf aufmerksam gemacht, daß Anhang A eine allgemeine Behauptung aufstellt, derzufolge er Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit genehmigt, geleitet und an ihnen teilgenommen haben soll, einschließlich einer großen Anzahl von verschiedenen Verbrechen gegen Personen und Eigentum.


VORSITZENDER: Sehr gut, diese Fragen werden in Erwägung gezogen werden.


DR. SEIDL: Der erste Zeuge, den ich zu laden bitte, ist Dr. Hans Bühler, Staatssekretär beim Chef der Regierung des Generalgouvernements. Der Zeuge befindet sich hier im Untersuchungsgefängnis in Nürnberg. Er ist der für den Angeklagten Dr. Frank wichtigste Zeuge. Er wird für die gesamte Politik Dr. Franks im Generalgouvernement genannt, da er vom ersten Tage der Errichtung des Generalgouvernements bis zum Schluß Chef der Regierung war.


VORSITZENDER: Sir David, haben Sie Einwände gegen Dr. Bühler?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, keine, Euer Lordschaft. Ich will nur einen Punkt herausstellen, daß nämlich der Angeklagte Frank eine enorme Zahl von Zeugen aus dem Kreise seiner eigenen Beamten aufgerufen hat, ungefähr fünfzehn. Gegen Dr. Bühler werde ich keinen Einspruch erheben; aber ich werde den Gerichtshof ersuchen, die Zahl der Zeugen, die Beamte des Generalgouvernements waren, wesentlich herabzusetzen. Vielleicht würde es Dr. Seidl nützen, wenn ich ihm vor der Vertagung mitteile, daß meine Vorschläge dahin gehen werden, der Gerichtshof möge die Zulassung von Dr. Bühler auf ein Affidavit von Dr. von Burgsdorff erwägen; ferner daß Fräulein Helene Kraffzcyck, Privatsekretärin des Angeklagten, und Dr. Bilfinger und Dr. Stepp in Betracht gezogen[568] werden sollten, aber nicht eine ganze Reihe von Beamten des Generalgouvernements.


VORSITZENDER: Sir David, Ihr Vorschlag geht dahin, Dr. Bühler zu bewilligen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Bühler, ja.


VORSITZENDER: Und Affidavits von...?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Affidavits von Burgsdorff, Dr. Lammers zuzulassen, er steht auf der allgemeinen Liste...


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Privatsekretärin, Fräulein Kraffzcyck, zu bewilligen, Nummer 7, und ebenso die Nummern 9 und 10.


VORSITZENDER: Wie lauteten diese Namen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Bilfinger und Dr. Stepp.


VORSITZENDER: Einen Augenblick.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn diese bewilligt werden, so schlage ich vor, daß die Nummern 13 bis 20, es sind verschiedene Beamte vom Amt des Generalgouvernements, abgelehnt werden sollten. Ich möchte sagen, daß nach Ansicht der Anklagebehörde der Zeuge Nummer 18, Dr. Eisfeldt, Leiter des Forstwesens, der am wenigsten erhebliche Zeuge von allen ist.


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich dachte, es wäre für Dr. Seidl angenehm, die Ansicht der Anklagevertretung zu kennen. Sollte er jedoch Vorschläge oder Alternativen haben, sind wir natürlich gern bereit, sie zu erwägen.


VORSITZENDER: Wir werden damit nach der Vertagung fortfahren, Dr. Seidl.

Bevor sich der Gerichtshof vertagt, möchte ich bekanntgeben, daß sich der Gerichtshof bis heute nachmittag 13.30 Uhr vertagen wird.


[Das Gericht vertagt sich bis 13.30 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 8, S. 540-570.
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