[373] [Der Zeuge Brill im Zeugenstand.]
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Sie hatten gerade zuletzt gesagt, daß Anfang 1940 die Waffen-SS aus 100000 Mann bestand, und zwar 64000 Freiwillige und 36000 Mann Eingezogene. Wollen Sie bitte fortfahren in der Entwicklung!
BRILL: Wir haben im Jahre 1940 noch 50000 Mann zur Waffen-SS an Zugängen gehabt, und zwar zirka 2000 bis 3000 Mann Eingezogene, der Rest Freiwillige. Im Jahre 1941 haben wir 70000 Mann Zugänge gehabt, und zwar 3000 Eingezogene, der Rest Freiwillige. Im Jahre 1942 sind 30000 Mann eingezogen worden.
VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Würde es nicht schneller gehen und ebenso genau sein, alle diese Zahlen so anzuführen, wie sie vor der Kommission genannt worden sind? Wahrscheinlich sind sie alle schriftlich im Beweismaterial niedergelegt, das der Kommission vorgelegt wurde. Es ist nicht nötig, eine Reihe derartiger Zahlen vor uns zu wiederholen. Sie können zu etwas übergehen, was sich weniger auf Statistik bezieht.
RA. PELCKMANN: Ja, gut.
[Zum Zeugen gewandt:]
Aus den Verhältniszahlen von Freiwilligen zur eingezogenen SS könnte man auf Grund Ihrer Aussagen sagen, daß zirka 40 bis 50 Prozent der zur Waffen-SS Einberufenen zwangsweise einberufen worden sind? Trifft dieses Verhältnis Ihrer Meinung nach zu bis zum Kriegsende?
BRILL: Nein, keinesfalls.
Wir haben bei Kriegsende noch zirka 550000 Mann Waffen-SS gehabt. An Verlusten sind mir bis Oktober 1944 320000 Mann einschließlich Toten, Vermißten und Schwerstversehrten bekannt. Wenn ich in Betracht ziehe, daß unter diesen Toten hauptsächlich unsere Freiwilligen waren, und ich weiß dies aus den bearbeiteten Verlustmeldungen, so ergibt sich die Tatsache, daß bis Kriegsende mehr Eingezogene in der Waffen-SS waren als Freiwillige.
RA. PELCKMANN: Das Gericht wird es auch interessieren, Herr Zeuge, woher Sie so genaue Kenntnis haben.
BRILL: Ich habe vier Jahre lang in dieser Materie gearbeitet. Ich habe Statistiken angefertigt und Vorträge gehalten, so daß ich sehr genaue Erinnerungen von diesen Zahlen behalten habe. In meiner Dienststelle in Berlin sind auch noch die Mannschaftskarteien und so weiter gewesen, als ich im Januar 1945 wegging.
RA. PELCKMANN: Sie haben vor alten Dingen für die Jahre 1943 und 1944 klargestellt, wieviel Männer zur Waffen-SS eingezogen [373] worden sind. Vielleicht bringen Sie aber für die schon früheren Jahre, nämlich 1940 bis 1942 – das ist bisher noch nicht vor den Kommissionen ausgearbeitet worden –, Beispiele, wie bereits in einem so frühen Stadium Einberufungen von Nichtfreiwilligen stattgefunden haben.
BRILL: Jawohl, ich habe die 36000 durch Notdienstverordnung Eingezogenen bereits erwähnt. Außerdem haben wir im Jahre 1940 Männer aus der Polizei gezogen zur Aufstellung unserer Feldgendarmerie. Wir haben Männer aus der Reichspost gezogen zur Sicherung unserer Feldpost. Wir haben die Zivilangestellten der SS-Verfügungstruppe eingezogen. Wir haben 1941 besonders vielfach Personal für unsere Kavallerieeinheiten aus dem Heer bekommen. Ich erinnere mich ferner, daß zirka 800 Heeresangehörige im Sommer 1941 zur Waffen-SS eingezogen worden sind. Auch Ärzte und Techniker sind in den Jahren 1940 und 1941 eingezogen worden. Darüber hinaus auch Umsiedler, die wehrpflichtig geworden sind. Ja, selbst für die Umsiedlungskommandos haben wir Männer, die sich nicht freiwillig zu uns gemeldet haben, eingezogen.
Im Jahre 1942 sind wir sehr erheblich vom Freiwilligenprinzip abgegangen. Wir haben zirka 15000 Volksdeutsche zu unserer Division »Prinz Eugen« eingezogen, etwa 10000 Mann sind zur Polizeidivision aus der Polizei und aus dem Heer gezogen worden, und 2000 Mann der Reichspost, die als sogenannte Fronthilfe beim Heer waren, sind zur Waffen-SS eingezogen worden. Die Männer waren beim Heer als Postangestellte in Zivil.
RA. PELCKMANN: Können Sie sich erinnern an die Überführung auf Befehl Hitlers von ganzen Formationen der Luftwaffe?
BRILL: Jawohl, das war besonders 1944; auch 1943 sind schon Einheiten der Luftwaffe übernommen worden. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Vereinbarung des Reichsmarschalls Göring mit unserem Kommandeur Sepp Dietrich, daß im März 1943 3000 Mann von der Luftwaffe überstellt worden sind. 1944 sind besonders viele Leute auch vom Heer überstellt worden.
RA. PELCKMANN: Nun, noch einmal zurück zu den Freiwilligen. Können Sie uns etwas über die Freiwilligenmotive erzählen?
BRILL: Jawohl. Ich habe in meiner Dienststelle Tausende und wieder Tausende von Einstellungsgesuchen gelesen. Ich kann sagen, daß bis 1939 hauptsächlich die Begeisterung für die SS, für ihr anständiges und sauberes Verhalten, der Hauptgrund für die Freiwilligenmeldungen war. Daneben aber kamen auch viele Freiwillige aus beruflichen Gründen.
RA. PELCKMANN: Nach Kriegsbeginn war es anders?
BRILL: Nach Kriegsbeginn war der Hauptgrund der Meldung der, daß die Männer ihren Wehrdienst in einer sauberen, modernen [374] Eliteformation ableisten wollten, aber auch berufliche Gründe haben damals eine Rolle bei der Freiwilligenmeldung gespielt. Aus politischen Gründen sind nach Kriegsbeginn die wenigsten zur Waffen-SS gekommen. Ich weiß auch, daß ein Teil der Freiwilligen durch übereifrige Werber in der Hitler-Jugend oder im Reichsarbeitsdienst zu uns wohl formal freiwillig gekommen sind, aber ihre Meldungen unter einem gewissen moralischen Druck abgegeben haben. Ich weiß das aus den Beschwerdebriefen, die beim Ergänzungsamt eingegangen sind.
RA. PELCKMANN: Beschwerdebriefe von wem?
BRILL: Beschwerdebriefe von den Eltern dieser Leute.
RA. PELCKMANN: Wie alt waren denn diese Jungens?
BRILL: Diese Jungens waren meistens 17 Jahre. Sie haben sich selbst gemeldet, und die Eltern wollten es nicht, oder sie hatten sich auf Grund der Werberede des Redners der HJ gemeldet, und die Eltern waren nun nicht damit einverstanden.
RA. PELCKMANN: Hätte nun ein Freiwilliger seine Einberufung rückgängig machen können? Hätte er aus der Waffen-SS wieder austreten können, zum Beispiel will ich nur einmal annehmen, weil ihm irgendwelche Verbrechen, wie die Anklage behauptet, bekanntgeworden wären?
BRILL: Nein, das wäre nicht möglich gewesen. Wenn die Freiwilligenmeldung einmal abgegeben war, so gab es kein Zurück mehr, da der Mann ja mit einem Wehrmachtseinberufungsbefehl einberufen worden ist, und auf diesem stand, daß er bei Vermeidung von Strafe der Einberufung Folge zu leisten habe. War er einmal bei der Truppe eingerückt, so unterstand er ja den Militärgesetzen und konnte ohnehin nicht mehr aus der Waffen-SS austreten.
RA. PELCKMANN: Kamen in dieser Beziehung Beschwerden an Sie und, um es klarzustellen, waren das etwa Beschwerden darüber, daß die betreffenden Freiwilligen zu irgendwelchen Verbrechen mißbraucht wurden?
BRILL: Es kamen zu uns Beschwerden, jawohl, aber es waren hauptsächlich Beschwerden von Eingezogenen, die glaubten, daß die Waffen-SS besonders hart eingesetzt würde und daß bei uns sehr viel Verluste eintreten würden. Und aus diesem Grunde wollten die Eingezogenen wieder zurück.
Es war auch so, daß die Eltern für ihre Jungens Angst hatten und ebenfalls Briefe an uns richteten, daß die Jungens, die ja auf Grund eines Führerbefehls mit 17 Jahren ohne Genehmigung der Eltern einberufen werden konnten, wieder zurück sollten. Wir haben aber diese Beschwerden nicht beachtet.
RA. PELCKMANN: Als Angehöriger des Ergänzungsamtes könnten Sie sicher auch einiges Wesentliche aus der Praxis der [375] sogenannten Auslese bei der Waffen-SS sagen, zum Beispiel ob rein politische Gründe für die Annahme eines Freiwilligen oder eines Eingezogenen ausschlaggebend waren.
BRILL: Ich habe bereits bei der Leibstandarte an Musterungskommissionen teilgenommen und später selbst Musterungskommissionen geführt. Ich kann hier offen sagen, daß uns nur der gesunde junge Mann interessiert hat. Ob sein Vater kommunistisch eingestellt war oder er und seine Eltern tief religiös waren, danach haben wir bei den Musterungskommissionen nicht gefragt. Uns interessierte nur der junge, charakterfeste, frische Mann. Wir haben einen jungen Mann, der weder in der SA noch in der Allgemeinen SS war, viel lieber zur Waffen-SS genommen als einen älteren Parteigenossen, der ein körperliches Leiden hatte. Wir wollten eben junge, gerade, saubere Soldaten. Natürlich ist später bei den Eingezogenen und bei den Versetzten die Auslese nicht mehr so straff gehandhabt worden.
RA. PELCKMANN: Hatten Sie bei diesen Musterungen irgendwelche geheime Anweisungen für die Auswahl?
BRILL: Nein, unsere Musterungen waren stets in öffentlichen Lokalen und in aller Öffentlichkeit. Ich erinnere mich daran, daß wir sogar vor dem Krieg in Danzig, das doch damals unter polnischer Oberhoheit war, öffentliche Musterungen für die Waffen-SS abgehalten haben. Auch die Art unserer Auslese war nicht geheim. Es konnte diese jeder in den Werbeschriften, die ja Millionenauflagen gehabt haben, einsehen.
RA. PELCKMANN: Dienten außer den reichsdeutschen Soldaten in der Waffen-SS auch Angehörige fremder Länder?
BRILL: Jawohl. Hier sind besonders zu erwähnen unsere braven Volksdeutschen, die die Hauptmasse der ausländischen Soldaten stellten. Das Reich hatte mit den Ländern Vereinbarungen und Staatsverträge getroffen, daß diese Menschen ihren Wehrdienst in der Waffen-SS ableisten sollten. Aus den germanischen Ländern haben wir fast nur Freiwillige genommen für unsere Division Wiking und die anderen germanischen Einheiten.
1943 und noch mehr 1944 haben wir auch fremdvölkische Einheiten aufgestellt. Wenn diese Leute auch meist freiwillig kamen, so sind doch auch eine Masse auf Grund landeseigener Gesetze eingezogen worden. Mit diesen Menschen kamen den Reichsdeutschen völlig verschiedene, rassisch, religiös und psychisch verschiedene Elemente in die Reihen der Waffen-SS, zumal diesen fremdvölkischen Einheiten ihre Eigenart belassen worden ist.
RA. PELCKMANN: Geben Sie bitte kurz eine zahlenmäßige Übersicht, wie groß der Einschlag von solchen Fremdvölkischen [376] war, weil es ja für die Anklage erheblich ist, daß hier eine ideologisch geschlossene Einheit angeblich gebildet worden ist.
BRILL: Ich kann diese Zusammensetzung von 1933 bis Ende 1934 geben.
RA. PELCKMANN: Sie meinen wohl 1944?
BRILL: Selbstverständlich 1944. Ich bitte um Entschuldigung. Bis Ende 1944 haben wir 410000 Reichsdeutsche, 300000 Volksdeutsche, 150000 Fremdvölkische und zirka 50000 germanische Soldaten in die Waffen-SS einberufen.
RA. PELCKMANN: Ich knüpfe an an eine Frage des Herrn Präsidenten an den vorhin gehörten Zeugen von Eberstein. Sie wissen doch bestimmt genau, in welchem Verhältnis die Allgemeine SS bei der Einberufung zur Waffen-SS stand. Wurde zum Beispiel ein Führer der Allgemeinen SS mit seinem Dienstgrad in die Waffen-SS versetzt?
BRILL: Von einer Versetzung im militärischen Sinne kann man hier überhaupt nicht sprechen. Die Allgemeine SS war ein freiwilliger Verein, die Waffen-SS war Truppe. Es ist doch so, daß ein Angehöriger der Allgemeinen SS, wenn er sich bis 1942 zur Waffen-SS hingezogen fühlte, sich erst einmal freiwillig melden mußte. Erst nach 1942 konnten wir den Mann auch ohne Freiwilligenmeldung nehmen, und zwar hat dazu die Schwierigkeit der Ersatzlage geführt. Ich möchte betonen, daß es durchaus möglich war, daß ein Mann der Allgemeinen SS, wenn er sich bis 1942 bei uns gemeldet hat, wegen körperlicher Mängel abgelehnt werden konnte. Nach 1942 haben wir natürlich keinen Angehörigen der Allgemeinen SS mehr abgelehnt. Es war aber auch durchaus möglich, daß der Angehörige der Allgemeinen SS seinen Wehrdienst in den anderen Wehrmachtsteilen ableisten konnte, und ich schätze, die Masse der Allgemeinen SS ist bei Kriegsbeginn in die Wehrmacht einberufen worden. Ein Führer der Allgemeinen SS wurde, wenn er nicht schon einen militärischen Dienstgrad bei einem anderen Wehrmachtsteil erhalten hatte, als gewöhnlicher Mann in die Waffen-SS einberufen. Dagegen wurden Offiziere der Wehrmacht mit ihrem Dienstgrad in die Waffen-SS übernommen.
RA. PELCKMANN: Würden Sie, Herr Zeuge, also daraus schließen, daß die Tätigkeit in der Allgemeinen SS in keiner Weise als vormilitärische Ausbildung gewertet wurde, weil ja der Angehörige der Allgemeinen SS genauso wie ein Nichtmitglied der Allgemeinen SS von Anfang an nochmals Militärdienst in der Waffen-SS oder in der Wehrmacht leisten mußte?
BRILL: Jawohl, das ist selbstverständlich. Es war ja auch so.
[377] RA. PELCKMANN: Man sah in Deutschland die Waffen-SS als vierten Wehrmachtsteil an und nicht, wie die Anklage behauptete, als Nazi-Kerntruppe. Ist das so?
BRILL: Ich glaube, das kann man zumindest von meinem Arbeitssektor aus unbedingt unterstreichen. Es war ja doch so, daß nur die Untersuchung, die Auslese, nach Richtlinien der SS erfolgte, während bereits die Annahme für die Waffen-SS abhängig war von der Freigabe des Wehrbezirkskommandos. Die Einberufung zur Waffen-SS erfolgte mit dem Einberufungsbefehl der Wehrmacht. Die Freiwilligenkontingente der Waffen-SS wurden uns vom Oberkommando der Wehrmacht vorgeschrieben, und die Zwangseinberufungen erfolgten durchweg auf Grund von Verfügungen des OKW. Man kann ja auch sagen, daß wir keine Verbindung mit der Partei hatten, denn die Partei gab uns keine Befehle. Die wenigen Parteigenossen, die in der Waffen-SS waren, haben aber für die Zeit ihres Dienstes keinen Parteibeitrag gezahlt; Dienstauszeichnungen der Partei haben die Parteigenossen nicht bekommen. Die ganze Ergänzung und Wehrüberwachung der Waffen-SS war nach den Vorschriften des Oberkommandos der Wehrmacht verankert in der Heeresdienstvorschrift 8115. Da der Dienst in der Waffen-SS und im Heer ja vollkommen gleich war, haben wir auch im Herbst 1944 die schon seit langem angestrebte Verschmelzung der Heeresannahmestellen mit den SS-Ergänzungsstellen durchgeführt.
RA. PELCKMANN: Anknüpfend an eine Frage des Herrn Vorsitzenden an den Zeugen von Eberstein möchte ich etwas fragen über die Zusammensetzung der Wachmannschaften der KZs.
Ich frage Sie zunächst, ist es richtig, daß, wie die Anklage behauptet, die Allgemeine SS im Kriege die Bewachung der KZs übernahm?
BRILL: Das kann man keinesfalls sagen. Es war so, daß die 8000 Mann Totenkopf verbände, von denen ich vorhin schon sprach, bei Kriegsbeginn nur teilweise Angehörige der Allgemeinen SS hatten. Und diese sind im Oktober 1939 bereits bei Aufstellung der SS-Totenkopfdivision zu dieser Division, einer Fronteinheit, versetzt worden. Ersetzt wurden diese Männer durch Notdienstverpflichtete. Unter diesen waren allerdings einige – ich möchte vielleicht sagen 3000 Mann – Angehörige der Allgemeinen SS. Diese Männer sind aber durch die Notdienstverordnung aus der Allgemeinen SS gezogen worden. Die Notdienstverordnung hätte genau SO Anwendung finden können zur Einziehung anderer Männer, wie es zum Teil auch geschehen ist, zum Beispiel Männer des Reichskriegerbundes, des Kyffhäuserbundes. Während des ganzen Krieges hat die Allgemeine SS die Bewachungsmannschaften der Konzentrationslager nicht ergänzt, es sei denn, daß der eine oder andere notdienstuntaugliche SS-Mann dorthin versetzt worden ist.
[378] RA. PELCKMANN: Sagen Sie bitte ganz kurz, was der Sinn der sogenannten Notdienstverordnung war und auf wen sie angewendet werden konnte.
BRILL: Die Notdienstverordnung war meines Erachtens, soweit ich davon unterrichtet bin, eine Verfügung des Reiches, wonach in besonderen Notzeiten jeder Angehörige des Deutschen Reiches zu einer besonderen Dienstleistung für das Reich herangezogen werden konnte. Und ich erwähnte bereits heute vormittag, daß 36000 Mann aus der Allgemeinen SS mittels dieser Notdienstverordnung vom Reichsministerium des Innern eingezogen wurden. Das Reichsministerium des Innern hat ja sein Kontingent, soweit ich im Bilde bin, auf eine Million Menschen zur Polizeiverstärkung und Polizeireserve erhöht. Darunter waren auch diese 36000 Mann.
RA. PELCKMANN: Die Notdienstverordnung und ihre Auswirkung wird völlig klar durch das Dokument SS-26.
Können Sie uns dann sagen, wer während des Krieges die Bewachung der Konzentrationslager in der Hauptsache übernahm?
BRILL: In der Masse haben während des Krieges Volksdeutsche und Angehörige der Deutschen Wehrmacht die Bewachung der Konzentrationslager durchgeführt. Ich darf das vielleicht kurz erläutern:
1940 und 1941 haben die Bewachungsmannschaften der Konzentrationslager nur eine sehr geringe Ergänzung erfahren. In der Masse kamen damals Angehörige des Kyffhäuserbundes, des Reichskriegerbundes, die teils durch Notdienstverpflichtung, teils auf Grund des Einberufungsbefehls einberufen worden waren. 1942 haben dann in der Masse Volksdeutsche und Freiwillige aus dem Reich, die sich aber nicht freiwillig zur Konzentrationslagerbewachung, sondern zur Waffen-SS gemeldet hatten, aber wegen Untauglichkeit, wegen Frontuntauglichkeit, nicht zur Waffen-SS kommen konnten, die Bewachung durchgeführt. 1943 war die Ergänzung ähnlich. Auch in diesem Jahre ist wieder ein Kontingent Veteranen gekommen, 1944 sollten die letzten jungen Menschen aus den Konzentrationslager-Wachmannschaften zur Front; und in diesem Jahr hat in der weitaus großen Masse die Wehrmacht die Bewachung der Konzentrationslager übernommen. Ich weiß, daß das OKH eine Vereinbarung mit der Inspektion der Konzentrationslager getroffen hat, daß die Bewachung vom Heer übernommen wird. Ich habe selbst diese Verfügung gesehen. Es war von 10000 Mann darin die Rede.
RA. PELCKMANN: Können Sie nun Zahlen angeben für die Wachmannschaften der Konzentrationslager?
BRILL: Jawohl, da beim SS-Hauptamt auch die Wehrüberwachung der Wachmannschaften der Konzentrationslager geführt wurde.
[379] RA. PELCKMANN: Was heißt »Wehrüberwachung«?
BRILL: Wehrüberwachung heißt: Es wurde jeder Mann durch eine Karteikarte erfaßt, damit bei seiner eventuellen Uk-Stellung die betreffende Dienststelle genau im Bilde war, wo sich der Mann befindet und wann er wieder zur Einberufung heransteht.
Also ich sagte, daß diese Leute beim SS-Hauptamt in Wehrüberwachung geführt worden sind. Daher weiß ich auch, daß es zirka 7000 Mann Volksdeutsche waren, daß zirka 7000 Mann aus dem Heer und einige auch aus der Luftwaffe kamen und daß es 10000 Mann waren, die sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatten, aber infolge Frontdienstuntauglichkeit einfach zu den Bewachungsmannschaften der KZs abgestellt wurden. Es waren darunter die von mir bereits erwähnten Kyffhäuserangehörigen, auch SA-Angehörige, Parteilose und so weiter. Zirka 6000 Mann dürften am Ende des Jahres 1944 noch aus den von mir bereits erwähnten Notdienstverordneten, den alten Frontkämpferverbänden und einigen Versehrten Angehörigen der Waffen-SS bestehen.
RA. PELCKMANN: Was heißt »versehrten«?
BRILL: Das sind Leute, die im Frontdienst eine Verwundung erhalten haben und auf Grund dieser Verwundung nicht mehr in der Lage sind, militärischen Frontdienst zu tun. Aber für den Bewachungsdienst waren sie noch geeignet.
RA. PELCKMANN: Können Sie nun zusammenfassend sagen, ob die Masse dieser Konzentrationslager-Wachmannschaften, gleichgültig woher sie kamen, dort freiwillig waren oder dorthin eingezogen waren?
BRILL: Also für die Konzentrationslager-Wachmannschaften haben sich überhaupt keine Leute freiwillig gemeldet. Sowohl die Volksdeutschen als auch die Reichsdeutschen, die dort in der Bewachung Verwendung gefunden haben, wurden dorthin abgestellt. Auch die Angehörigen der Wehrmacht haben sich, soviel ich weiß, nicht freiwillig dazu gemeldet, sondern wurden auf Grund einer Verfügung dorthin abgestellt.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Was wissen Sie über die Verwaltung der Konzentrationslager?
BRILL: Die oberste Verwaltungsbehörde der Konzentrationslager war die Inspektion KL. Diese Inspektion KL war vor – nein, es war vor 1939 oder Anfang 1940 – verankert beim Generalinspekteur für die Totenkopfverbände. 1942 ist die Inspektion KL als Amtsgruppe D in das Wirtschafts-Verwaltungshaupt amt übernommen worden.
Einen Einblick, das heißt einen Einblick in das Innere dieser Amtsgruppe, habe ich, wie ich das auf Grund meiner Dienststellung bei vielen anderen Dienststellen gehabt habe, nicht erhalten können.
[380] Erstens war diese Amtsgruppe D, das heißt die Inspektion KL, räumlich schon von unserer Berliner Dienststelle getrennt, und außerdem hatten wir auch mit Ausnahme einiger Zuweisungen von Männern, die ja meist telephonisch erfolgte, keinerlei persönliche Verbindung dorthin.
RA. PELCKMANN: Können Sie auf Grund Ihrer langen Dienstzeit in der Waffen-SS und Ihrer Dienststellung Angaben darüber machen, ob Angehörige der Waffen-SS ganz allgemein die Möglichkeit hatten, von den Verbrechen, die heute der SS insgesamt vorgeworfen werden, etwas zu erfahren, oder ob sie etwas davon wissen konnten?
BRILL: Wir haben Hunderttausende von meist jungen Menschen in die Waffen-SS einberufen. Diese Männer waren bei Kriegsbeginn 13, 14, vielleicht 16 Jahre alt. Und als sie dann in die Waffen-SS kamen, standen sie nur an der Front. Wenn sie aber einmal einige Tage auf Urlaub nach Hause gekommen sind, so haben sie sich nicht um Politik oder Feindpropaganda gekümmert, sondern sich ihrer Familie gewidmet. Auch unsere Zehntausende von Verwundeten in den Lazaretten hatten nur den einen Wunsch, wieder gesund zu werden. Sie haben auch keine Feindsender gehört, so daß sie irgend etwas hätten erfahren können. Ich habe mit sehr vielen dieser Leute gesprochen, und ich habe festgestellt, daß diese Leute nur ihr soldatischer Dienst interessiert hat.
In den Ämtern und Dienststellen der Waffen-SS aber war nur ein Prozent – höchstens ein Prozent – aller durch die Waffen-SS Gegangenen beschäftigt. Und doch waren wieder nur sehr wenige in solchen Dienststellen, wo sie eventuell etwas hätten erfahren können. Diese Männer haben und hätten aber auch uns nichts darüber erzählt, was für Dienstleistungen sie dort tun, denn es war ja in jedem Büro der Waffen-SS und der SS überhaupt ein Befehl ausgehängt mit dem Befehl des Führers, der besagte: »Du darfst nur so viel wissen, wie zu Deinem Dienstbereich gehört. Und über das, was Du erfährst, hast Du zu schweigen.«
RA. PELCKMANN: War der Grund für diesen allgemeinen Befehl Hitlers ein militärischer?
BRILL: Ich glaube, daß dieser Befehl des Führers für das ganze Reich damals gegolten hat. Er ist sowohl bei der Truppe als auch bei verschiedenen Dienststellen gewesen.
RA. PELCKMANN: Bei der Truppe – damit meinen Sie die Wehrmacht?
BRILL: Die Wehrmacht, jawohl.
RA. PELCKMANN: Aber vielleicht können Sie etwas wissen über einen anderen Anklagepunkt. Als Sie noch beim Stabe der [381] Leibstandarte waren, haben Sie da etwas erfahren zum Beispiel über den beabsichtigten Einfall in Österreich?
BRILL: Es war doch wohl so, daß bei der Truppe die Soldaten immer am allerwenigsten erfahren haben. Da hat auch die Leibstandarte keine Ausnahme gemacht. Ich erinnere mich genau, wie das damals mit dem Einmarsch in Österreich war. Obwohl die Leibstandarte eine der ersten Formationen, glaube ich, war, die in Österreich einmarschiert ist, haben wir keinerlei Vorbereitungen für diesen Einmarsch getroffen. Ich weiß genau, da ich damals Schreiber war beim Stab, daß weder der Adjutant noch der Hauptsturmführer beim Stab eine halbe Stunde vor dem Abmarsch etwas wußte, wohin der Abmarsch gehen sollte; und als dann die Leibstandarte in Österreich war, da hatten wir einen solchen Jubel, daß keiner von uns auf den Gedanken gekommen wäre, daß hier ein Verbrechen begangen worden ist. Überhaupt, daß wir als Leibstandarte nach Österreich einrückten, war uns selbstverständlich, weil ja der Führer dort war und wir als seine Leibstandarte eben auch nach Österreich gegangen sind.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Wollen Sie aber angesichts der Beweisaufnahme, die hier stattgefunden hat, abstreiten, daß Millionen von Tötungen stattgefunden haben, die jetzt den SS-Leuten insgesamt zur Last gelegt werden?
BRILL: Ich habe über diesen Punkt und über diese Frage mit sehr vielen Angehörigen aus den verschiedensten Internierungslagern gesprochen und ich kann nur wiederholen, was wir uns selbst gesagt haben: Die Alliierten haben uns Männern der Waffen-SS mit der Aufdeckung dieser Verbrechen ein großes Rätsel aufgegeben. Wir waren stets erzogen worden in der Ehre, Disziplin und Anstand, und wir haben fünf Jahre lang in gläubiger Pflichterfüllung für unser Heimatland gekämpft und heute sitzen wir hinter Stacheldraht und überall wird uns entgegengerufen: Ihr seid Mörder und Verbrecher. Ich kann nur sagen, und sage das auch für meine Kameraden, mit denen ich gesprochen habe: Wir haben nicht gemordet. Wir haben nichts zu tun damit und haben nichts gewußt von den scheußlichen Taten jenes Himmler, der auch uns verraten und betrogen hat, indem er den Tod der Verantwortung vorgezogen hat. Er hat sich mit seinem Selbsttod ohnehin außerhalb der Reihen der ehemaligen SS gestellt, und jener kleine Kreis von Männern, der vielleicht in falsch verstandenem Gehorsam zu seinen Handlangern wurde, der hat wohl verstanden zu schweigen, denn bis heute haben wir nichts davon gewußt.
RA. PELCKMANN: Danke Ihnen; ich habe keine weiteren Fragen mehr.
[382] MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! Sie haben eben gesagt, daß SS und Waffen-SS insbesondere stets in Anstand und Ehre erzogen worden seien. Himmler pflegte zu Ihrer Division, der Leibstandarte, zu kommen und Vorträge zu halten. Sie wissen das, nicht wahr?
BRILL: Ich war bei keinem Vortrag, den Himmler der Leibstandarte gehalten hat.
MAJOR ELWYN JONES: Wußten Sie, daß er vor den Offizieren der Leibstandarte Reden gehalten hat?
BRILL: Jawohl, es war, soweit ich mich erinnere, eine Rede in Metz. Da war ich zwar schon beim Ergänzungsamt, aber die Kameraden haben mir davon erzählt.
MAJOR ELWYN JONES: Wissen Sie, was Himmler gesagt hat?
BRILL: Nein.
MAJOR ELWYN JONES: Haben Sie es nicht für richtig gehalten, sie darüber zu befragen?
BRILL: Ich habe sie immer gefragt, weil mich in der Leibstandarte als ehemaliger Angehöriger noch interessiert hat, was los war; aber über die einzelnen Punkte, zum Beispiel aus der Rede des Reichsführers vor der Leibstandarte, da habe ich mich nicht unterhalten.
MAJOR ELWYN JONES: Weil er Ihre Division zu etwas erzogen hat, was gerade im Gegensatz zu Ehre und Anstand stand. Wußten Sie zum Beispiel etwas über die Massenmorde an den Führern der polnischen Nation durch die SS?
BRILL: Das kann nicht möglich sein. Ich habe das Schulungsmaterial der Waffen-SS viel gelesen; ich habe nie darin gefunden, daß man aufgefordert worden ist zu solchen Massenmorden.
MAJOR ELWYN JONES: Lassen Sie mich Ihnen nur zwei oder drei Sätze aus der Rede Himmlers an die Offiziere Ihres eigenen Regiments vorlesen. Ich spreche von 1918-PS, US-304.
»Sehr oft sagt sich der Angehörige der Waffen- SS – und diese Gedanken kamen mir heute so, wie ich da draußen diese sehr schwierige Tätigkeit ansah, die die Sicherheitspolizei, unterstützt von Euren Leuten, die ihnen sehr gut helfen, hat: das Hinausbringen dieses Volkes hier. Genau dasselbe hat bei 40 Grad Kälte in Polen stattgefunden, wo wir Tausende und Zehntausende und Hunderttausende wegtransportieren mußten, wo wir die Härte haben mußten – Sie sollen das hören und sollen das aber auch gleich wieder vergessen –, Tausende von führenden Polen zu erschießen. Wo wir die Härte haben mußten, denn sonst würde später sich das an uns rächen.«
[383] Wollen Sie sagen, daß Sie nicht gewußt haben, daß Himmler dies zu Ihrem Regiment gesagt hat?
BRILL: Ja, ja, erstens wußte ich das nicht, und zweitens, soviel ich jetzt gehört habe, haben nicht Angehörige der Waffen-SS das gemacht, sondern Himmler sagte »Wir, wir« – wer diese »wir« sind, das weiß ich nicht, und das geht auch, soviel ich jetzt gehört habe, nicht aus der Rede hervor.
MAJOR ELWYN JONES: Himmler hat zu den Offizieren Ihres Regiments gesprochen, der SS-Leibstandarte Adolf Hitler. Er sagte ihnen, daß die Morde ein Werk der Sicherheitspolizei, nämlich Ihrer Leute, Leute Ihres Regiments, sein werden, das ist doch ganz klar, nicht wahr?
BRILL: Nein, das ist nicht klar, so etwas gibt es gar nicht.
MAJOR ELWYN JONES: Dann will ich Ihnen einen weiteren Hinweis auf die Ehre und den Anstand vorlesen, die Ihnen anscheinend eingeprägt worden sind. Auf Seite 10 des deutschen Textes, Seite 3 des englischen Textes, aus Himmlers Rede. Sie brauchen es jetzt nicht zu lesen. Daraus werden Sie ersehen, daß Himmler zu Ihrem SS-Regiment gesagt hat, daß durch die Sklavenarbeit der Opfer seiner Organisation Geld für die SS-Männer aufgebracht werden sollte. Ich werde Ihnen vorlesen, was er hier gesagt hat.
VORSITZENDER: Dieses Dokument ist uns bereits verlesen worden meiner Ansicht nach.
MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft, ich möchte mich nur auf zwei Sätze beziehen.
VORSITZENDER: Der Zeuge sagte, er war nicht dabei.
MAJOR ELWYN JONES: Das stimmt, Euer Lordschaft. Ich unterstelle, daß es sich hier um eine Rede an die Offiziere seines Regiments handelt. Bei der Kommissionseinvernahme wurde angedeutet, daß er einen Monat später eingetreten ist.
[Zum Zeugen gewandt:]
Wann sind Sie in die Leibstandarte wieder eingetreten, Zeuge? Im Jahre 1941?
BRILL: Ich bin in die Leibstandarte 1933 eingetreten.
MAJOR ELWYN JONES: Sind Sie im Jahre 1941 nicht wieder eingetreten?
BRILL: Da habe ich, 1941, vom Juli bis August Fronteinsatz an der russischen Front in der Leibstandarte mitgemacht.
MAJOR ELWYN JONES: So sind Sie also ein paar Wochen nach Himmlers Rede an seine Offiziere in dieses Regiment eingetreten?
BRILL: Ich weiß nicht genau, wann die Rede Himmlers in Metz war.
[384] MAJOR ELWYN JONES: Wenn nicht gewünscht wird, daß ich dem Zeugen das Dokument vorlege, will ich gewiß nicht gegen den Wunsch des Gerichtshofs verstoßen.
VORSITZENDER: Es wäre dem Gerichtshof lieber, wenn Sie es nicht verlesen würden.
MAJOR ELWYN JONES: [zum Zeugen gewandt] Können Sie dem Gerichtshof erklären, warum die Waffen-SS, das Personal der Waffen-SS, zu Einsätzen gegen die Partisanen verwendet worden ist?
BRILL: Nein. Ich weiß nicht, daß die Waffen-SS besonders gegen die Partisanen eingesetzt worden wäre, aber mir ist auf Grund meiner Dienststellung bekannt, daß die Waffen-SS in rückwärtigen Gebieten manchmal Einheiten des Heeres unterstellt war und hier vielleicht in Ausnahmefällen zur Partisanenbekämpfung eingesetzt worden ist; im großen und ganzen stand aber die Waffen-SS mit ihren Divisionen an der Front. Ich weiß nichts von besonderen Partisaneneinheiten der Waffen-SS.
MAJOR ELWYN JONES: Stimmt es, wenn ich behaupte, daß für alle militärischen und anderen Einsätze, die Rücksichtslosigkeit oder politischen Fanatismus erforderten, die Waffen-SS verwendet wurde?
BRILL: Das kann ich nicht wissen. Ich weiß darüber nichts. Ich bitte, mir ein Beispiel zu nennen, damit ich mich dazu äußern kann.
MAJOR ELWYN JONES: Ich werde Ihnen vorlesen, was Feldmarschall Göring darüber am 23. Oktober 1942 dem Duce im Palazzo Venezia gesagt hat. Ich beziehe mich auf Dokument D-729, GB-281. Der Reichsmarschall schildert darin, wie Deutschland bei den Partisanenkämpfen vorging. Er beschreibt die Entfernung des lebenden Inventars und andere Einzelheiten der angewandten Methoden. Göring sagt dann:
»Deutschland habe die Erfahrung gemacht, daß Soldaten im allgemeinen schwer zur Ergreifung derartiger Maßnahmen zu bringen seien. Angehö rige der Partei verrichteten diese Aufgabe viel härter und besser.«
Wenn Sie mir nun freundlicherweise zuhören wollen, Zeuge, es wird durch die Kopfhörer übertragen:
»Angehörige der Partei verrichteten diese Aufgabe viel härter und besser. Daher kämpften auch Armeen, die weltanschaulich gefestigt seien, wie die deutschen (oder auch die russischen) viel härter als andere. Auch die SS, die Garde der alten Parteikämpfer, die zum Führer persönliche Bindungen haben und eine Auslese darstellen, bestätigen diesen Grundsatz.«
Das stimmt doch, Zeuge, nicht wahr?
[385] BRILL: Ich weiß nicht, ob der Reichsmarschall der Waffen-SS irgendeinen Befehl zur Partisanenbekämpfung gegeben hat. Was mir der Herr Ankläger hier vorgelesen hat, ist eine Meinungsäußerung gegenüber einem anderen Staatsmann. Ich sehe darin keinen Befehl für die Waffen-SS und halte deshalb meine Aussage aufrecht, daß die Waffen-SS als Einheit nicht zur Partisanenbekämpfung eingesetzt war.
MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft! Ich möchte angesichts des Beweismaterials, das dem Gerichtshof über die Verwendung und Bezahlung der Waffen-SS vorgelegt worden ist, nicht mit dem Kreuzverhör über allgemeine Fragen, mit denen sich der Zeuge beschäftigt hat, fortfahren. Der Gerichtshof hat angedeutet, daß er nicht wünscht, daß ich Fragen, die ins Kreuzverhör der Kommission gehören, vorlege, und unter diesen Umständen habe ich keine weiteren Fragen zu stellen. Aber ich werde vor der Kommission mein Kreuzverhör für den Gerichtshof vornehmen.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Euer Lordschaft! Ich möchte einige kurze Fragen an den Zeugen richten.
Wenn ich Sie recht verstanden habe, Zeuge, waren Sie außerordentlich erstaunt, als Sie von den in den KZ-Lagern vorgenommenen Tötungen erfuhren?
BRILL: Jawohl.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und Sie behaupten, daß die Waffen-SS keine Tötungen in den Konzentrationslagern durchführte?
BRILL: Ich habe behauptet, daß mir und vielen, vielen Kameraden der Waffen-SS davon nichts bekannt ist. Daß Tötungen durchgeführt worden sind, hat mir ja der Verteidiger vorgehalten. Ich habe das ja nicht abgestritten.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht werden Sie so gut sein und uns sagen, wer die Lagerkommandanturen stellte. Bestanden denn diese Kommandanturen nicht aus Einheiten der Waffen-SS?
BRILL: Nein, nein, das waren keine Kommandanturen der Waffen-SS. Es waren wohl Angehörige der nominellen Waffen-SS in den Kommandanturen, aber es gibt eine klare Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht, die ich bereits erwähnt habe, die in der Heeresdienstvorschrift vom Dezember 1940 enthalten ist, daß die Angehörigen der Totenkopfverbände keinen Wehrdienst im Sinne der Waffen-SS leisten. Die Angehörigen der Totenkopfverbände...
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Fassen Sie sich bitte kürzer! Sie behaupten also, daß die KZ-Lagerkommandanturen keine Waffen-SS-Kommandanturen waren?
[386] BRILL: Die Kommandanturen unterstanden nicht dem Oberkommando der Waffen-SS. Ich betone aber, daß Angehörige der Waffen-SS in den Kommandanturen waren. Das ist ein Unterschied.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Aber waren denn diese Kommandanturen keine Kommandanturen der Waffen-SS?
BRILL: Nein, es waren nicht Kommandanturen der Waffen-SS.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Noch eine Frage, bevor ich soweit bin, Ihre Erinnerung hieran aufzufrischen. Ist nicht das Oberkommando der Waffen-SS für die schwersten Verbrechen, die in den KZ-Lagern durchgeführt wurden, verantwortlich?
BRILL: Die Inspektion der KZ-Lager war die oberste Behörde der Bewachungsmannschaften und der Kommandanturen der KZ-Lager, und diese Inspektion war verantwortlich, soviel ich weiß, für die gesamten KZ.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Welchen militärischen Rang bekleidete Glücks? Kennen Sie diesen Namen?
BRILL: Glücks war der Kommandeur, der Kommandant der Inspektion der KZ-Lager.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich frage, was für einen militärischen Rang er hatte. War er nicht General der Waffen-SS?
BRILL: Ich glaube, er war Generalleutnant der Waffen-SS.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich bitte um Erlaubnis, dem Gerichtshof ein Dokument vorzulegen, um die Worte des Zeugen zu widerlegen. Es ist zwar ein Privatdokument, das Privatangelegenheiten betrifft, aber meines Erachtens hat es einen sehr wichtigen Beweiswert, ohne den die Prozeßunterlagen unvollständig wären. Ich spreche von einem Rundschreiben des Generalleutnants der Waf fen-SS Glücks, das sich mit der Verwertung von Menschenhaar in den Konzentrationslagern befaßt. Der Gerichtshof wird sich daran erinnern, daß wir bei dem Beweisvortrag über das Lager Auschwitz davon gesprochen haben, daß dort sieben Tonnen Frauenhaar, das von 140000 Frauenköpfen stammte, aufgefunden worden sind. Bis jetzt haben wir noch nicht gewußt, wofür diese Haare verwendet wurden. Nun haben wir ein Originaldokument, welches ich dem Gerichtshof vorlege. Diese Urkunde stammt aus dem Archiv. Wenn Sie gestatten, werde ich den vollen Text zitieren:
»Geheim. SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D, Konzentrationslager Oranienburg, 6. August 1942. 13. Ausführung.
Betrifft: Verwertung der abgeschnittenen Haare.
An die Kommandanten der KL...« – nun werden 16 Stammlager aufgezählt –
[387] »Der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführer Pohl, hat auf Vortrag angeordnet, daß das in allen KL anfallende Menschenschnitthaar der Verwertung zugeführt wird. Menschenhaare werden zu Industriefilzen verarbeitet und zu Garn versponnen. Aus ausgekämmten und abgeschnittenen Frauenhaaren werden Haargarnfüßlinge für U-Bootsbesatzungen und Haarfilzstrümpfe für die Reichsbahn angefertigt.
Es wird daher angeordnet, daß das anfallende Haar weiblicher Häftlinge nach Desinfektion auf zubewahren ist. Schnitthaar von männlichen Häftlingen kann nur von einer Länge von 20 mm an Verwertung finden.
SS-Obergruppenführer Pohl ist deshalb einverstanden, daß zunächst versuchsweise das Haar der männlichen Häftlinge erst dann abgeschnitten wird, wenn dieses nach dem Schnitt eine Länge von 20 mm besitzt. Um durch das Längerwachsen der Haare die Fluchterleichterung zu verhindern, muß dort, wo der Kommandant es für erforderlich hält, eine Kennzeichnung der Häftlinge in der Weise erfolgen, daß mit einer schmalen Haarschneidemaschine mitten über den Kopf eine Haarbahn herausgeschnitten wird.
Es wird angestrebt, die Verwertung der in allen Lagern anfallenden Haare durch Errichtung eines Verwertungsbetriebes in einem KL durchzuführen. Nähere Anweisung über die Ablieferung der gesammelten Haare folgt noch.
Die Mengen der monatlich gesammelten Haare, getrennt nach Frauen- und Männerhaaren, sind jeweils zum 5. eines jeden Monats, erstmalig zum 5. September 1942, nach hier zu melden.
gez. Glücks, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS.« (Dokument USSR-511.)
[Zum Zeugen gewandt:]
Und nun, Zeuge, sehen Sie sich den Stempel auf der Photokopie an! Sehen Sie den Stempel? Er lautet: »Waffen-SS – Kommandantur KL Sachsenhausen.« Wollen Sie weiter behaupten, daß die Lagerkommandantur nicht aus der Waffen-SS bestand?
BRILL: Jawohl. Ich werde das auch erklären. Es war so, daß die Kommandanturen der Konzentrationslager etatmäßig auf dem Etat der Waffen-SS waren, weil es ja erforderlich war, alle mit der Wirtschaft zusammenhängenden...
OBER JUSTIZRAT SMIRNOW: Also sie waren auf dem Etat der Waffen-SS?
[388] BRILL: Ich habe gesagt, auf dem Etat der Waffen-SS. Denn es war erforderlich, daß aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber dem Reich eine Organisation von den Kommandanturen genannt worden ist, die die Möglichkeit hatte, mit Reichsmitteln und Behörden des Reiches zu arbeiten.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Um die Frage endgültig zu klären, Herr Vorsitzender, bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit auf den Stempel zu lenken; er lautet: »Waffen-SS – Kommandantur KL Sachsenhausen«, was also die Tatsache vollauf bestätigt, daß die Lagerkommandantur eine SS-Kommandantur war.
Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen.
VORSITZENDER: Wollen Sie ein Rückverhör vor nehmen, Dr. Pelckmann?
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Ich werde den nächsten Zeugen noch über das fragen, was ich Sie jetzt in einer einzigen Schlußfrage frage. Haben Sie einmal den Ausdruck »nominelle Waffen-SS« gehört?
BRILL: Jawohl. Mit der Bezeichnung »nominelle Waffen-SS« haben wir die Bewachungsmannschaften und Kommandanturen der Waffen-SS, soweit diese Kommandanturen überhaupt in der Waffen-SS waren, in der nominellen Waffen-SS, bezeichnet. Wir haben also innerhalb der Waffen-SS, wie ich dies auch schon auf Grund der Verfügung über die Ergänzung dargelegt habe: die eigentliche Waffen-SS, das ist die Truppe, und wir haben noch auf dem Etat, auf dem Wirtschaftsetat der Waffen-SS, verschiedene Verbände und Vereinigungen, die auf Befehl Himmlers dorthin kamen, um sie auch in den Genuß der Vorteile der Waffen-SS bezüglich Verhandlungen bei Behörden, wirtschaftlicher Art und so weiter zu bringen.
RA. PELCKMANN: Es war also ein technischer Ausdruck, der überall bekannt war, »nominelle Waffen-SS«?
BRILL: Jawohl, die eigentliche Waffen-SS, das heißt die Truppe, unterstand ja auch einem Kommandoamt der Waffen-SS, soweit sie nicht an der Front dem Heer selbst unterstellt war. Und diese Inspektion KL unterstand dem Kommandoamt der Waffen-SS nicht. Sie bekam auch keine Befehle von dort. Die Inspektion KL hatte auch innerhalb ihres Amtes einen eigenen Befehlsweg; soweit ich im Bilde bin, bekam sie auch ihre Post selbständig und so weiter. Sie kam keineswegs mit, der Waffen-SS, ja, soweit ich im Bilde bin, nicht einmal mit dem Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, von dem sie ja selbst eine Amtsgruppe ist, näher in Berührung.
RA. PELCKMANN: Danke schön.
MR. BIDDLE: Zeuge! Sie sagten doch, daß die Kommandanturen zum Etat der Waffen-SS gehörten. Meinten Sie, daß sie auf dem Haushalt der Waffen-SS standen?
[389] BRILL: Auf dem Haushalt der Waffen-SS, soweit mir bekannt ist.
VORSITZENDER: Und stand die Inspektion der Konzentrationslager auch auf dem Haushalt der Waffen-SS?
BRILL: Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.
VORSITZENDER: Wie wurde die Waffen-SS befahlt? Wurde sie auf die gleiche Weise wie die Wehrmacht bezahlt?
BRILL: Ja.
VORSITZENDER: In derselben Höhe?
BRILL: Ja.
VORSITZENDER: Und war ihr Haushalt im Wehrmachtshaushalt einbegriffen, oder gab es einen Sonderhaushalt?
BRILL: Ja.
VORSITZENDER: Was meinen Sie jetzt mit Ja? War er im Haushalt der Wehrmacht oder in einem getrennten Haushalt enthalten?
BRILL: Wir waren besoldet nach der Reichsbesoldungsordnung, Abteilung Heer, also aus dem Haushalt der Wehrmacht.
VORSITZENDER: Also waren Sie in jeder Beziehung, soweit es sich um die Bezahlung handelt, ein Teil des regulären Heeres? Ist das richtig?
BRILL: Jawohl.
VORSITZENDER: Warum haben Sie dann diese besondere Bezeichnung »Waffen-SS« beibehalten, wenn Sie ein Teil der Wehrmacht waren?
BRILL: Ich nehme an, daß Himmler und insbesondere Hitler das so wollte. Er wollte eine Waffen-SS, eine besondere Truppe haben.
VORSITZENDER: Sie haben doch andere Uniformen, nicht wahr, andere als die Wehrmacht gehabt?
BRILL: Wir hatten dieselbe Uniform, nur andere Abzeichen, das heißt, wir hatten dieselben Achselstücke, nur zusätzlich Sterne und Streifen. Das hatte die Wehrmacht nicht.
VORSITZENDER: In welchem Maße unterstanden Sie, nachdem Sie in die Armee eingetreten waren, immer noch Himmlers Befehl?
BRILL: Ich war... Unter Himmlers Befehl waren wir überhaupt nicht. Wir waren bis 1939 als SS-Verfügungstruppe unter Hitlers Befehl, und dann war die Waffen-SS ebenfalls unter Hitlers Befehl, und zwar als Oberstem Befehlshaber der Wehrmacht.
VORSITZENDER: Hat Himmler überhaupt etwas mit der Waffen-SS zu tun gehabt?
[390] BRILL: Jawohl, Himmler hatte zum Beispiel Inspektionsrecht. Er hatte das Recht, Beförderungen auszusprechen und bezüglich Verwaltung und Truppenbetreuung und – soviel ich weiß – auch im Gerichtswesen hatte Himmler Einfluß, das heißt seine Hauptämter.
VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.
[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]
RA. PELCKMANN: Euer Lordschaft! Zur tatsächlichen Klärung der Frage, die das Hohe Gericht soeben gestellt hat, halte ich es für nötig, den Leiter des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Amtsgruppe D, den Zeugen Pohl, hinzuzuholen und als Zeugen zu hören. Es ist nämlich nicht sicher...
VORSITZENDER: Ist es einer der Zeugen, die zugelassen worden sind?
RA. PELCKMANN: Es ist keiner dieser Zeugen. Ich will nur mündlich meinen schriftlichen Antrag, den ich einreichen werde, vorbereiten.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie besser Ihren nächsten Zeugen rufen, Dr. Pelckmann.
RA. PELCKMANN: Der nächste Zeuge wird gerade über diese Fragen, die an den letzten Zeugen gestellt worden sind, gut aussagen können, und ich werde mir erlauben, meine Vorschläge für das Kreuzverhör bezüglich Pohl schriftlich zu geben. Ich rufe den Zeugen Hauser.
[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Zeuge! Wollen Sie Ihren vollen Namen nennen.
ZEUGE PAUL HAUSER: Paul Hauser.
VORSITZENDER: Wollen Sie mir folgenden Eid nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen.
RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Wann sind Sie geboren?
HAUSER: Ich bin geboren am 7. Oktober 1880.
RA. PELCKMANN: Sie waren aktiver Soldat?
HAUSER: Jawohl.
RA. PELCKMANN: Wann sind Sie ausgeschieden aus der Wehrmacht?
HAUSER: Ich bin am 1. Februar 1932 aus der Reichswehr als Generalleutnant ausgeschieden.
[391] RA. PELCKMANN: Wie sind Sie zur SS gekommen?
HAUSER: Ich bin im Jahre 1933 als Nichtparteimann in den Stahlhelm eingetreten und mit diesem in die SA-Reserve 1934 überführt worden. Nach den Ereignissen im Sommer 1934 bekam ich eine Anfrage Heinrich Himmlers, ob ich bereit wäre, die Einrichtung und Leitung einer Offiziersanwärterschule zu übernehmen. Ich habe diesen Auftrag angenommen und bin dann im November 1934 in die Verfügungstruppe eingetreten.
RA. PELCKMANN: In welcher Zeit und in welcher Stellung haben Sie die Kenntnisse erworben, die Sie befähigen, hier als Zeuge für die SS etwas auszusagen?
HAUSER: Ich habe von Ostern 1935 bis Sommer 1936 die Schule geleitet; war dann Inspekteur der Verfügungstruppe von 1936 bis 1939; führte im Krieg zwei Jahre eine SS-Division und ein SS-Panzerkorps und wurde dann vom Jahre 1944 ab wieder im Rahmen des Heeres als Oberbefehlshaber einer Armee und einer Heeresgruppe verwendet. Ich bin in der Lage, Auskunft zu geben über die Verfügungstruppe im Frieden und über die Waffen-SS im Krieg, soweit ich sie persönlich kennengelernt habe und sie unter meinem Befehl stand. Die Allgemeine SS kenne ich nicht. An einer Zentralstelle bin ich während des Krieges nicht verwendet worden.
RA. PELCKMANN: Welches war Ihr letzter Dienstgrad in der Waffen-SS?
HAUSER: Ich war Generaloberst der Waffen-SS.
RA. PELCKMANN: Welches war Ihre letzte Dienststellung?
HAUSER: Zuletzt war ich Anfang des Jahres 1945 Oberbefehlshaber der Heeresgruppe D, die die Westfront am südlichen Flügel hatte.
RA. PELCKMANN: Wie viele Divisionen waren Ihnen damals unterstellt?
HAUSER: Zu dieser Heeresgruppe gehörten wechselnd 20 bis 30 Divisionen, von denen nur zwei der Waffen-SS angehörten.
RA. PELCKMANN: Wie kamen Sie als General der Waffen-SS in eine leitende Stellung im Heer, in der Armee?
HAUSER: Das war eine Folge des engen Zusammenarbeitens dar Armee mit der Waffen-SS. Ich kann nur auf Grund der Urteile meiner Vorgesetzten im Heer zu dieser Verwendung vorgeschlagen worden sein.
RA. PELCKMANN: Zurück zu den Anfängen! Wann wurde die Verfügungstruppe geschaffen, wie stark war sie und wie stark wurde sie?
HAUSER: Die Anfänge der Verfügungstruppe reichten bis zum Jahre 1933 hinein. In diesem Jahr wurde die Leibstandarte als eine [392] Art Leibwache für Adolf Hitler geschaffen. Anschließend wurden einzelne Bataillone für repräsentative Aufgaben gebildet. Nur aus den ersten Anfängen vom Jahre 1933 bis 1934 sind Männer der Allgemeinen SS verwendet worden. Später wurde unter der Jugend, und zwar der jüngsten wehrpflichtigen Jahrgänge, geworben.
RA. PELCKMANN: Wie war der Stand im Jahre 1936 und als Beispiel im Jahre 1939?
HAUSER: Im Jahre 1936 bestanden drei Infanterieregimenter und drei technische Bataillone; im Jahre 1939 gab es vier Infanterieregimenter, ein Artillerieregiment und drei technische Bataillone.
VORSITZENDER: Ich glaube, wir werden jetzt eine Pause einschalten.
[Pause von 10 Minuten.]
VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich heute um 16.30 Uhr vertagen.
RA. PELCKMANN: Zeuge! Was war Zweck und Aufgabe der sogenannten Verfügungstruppe? Sollte mit ihr neben der Wehrmacht eine neue bewaffnete Macht geschaffen werden?
HAUSER: Zweck und Aufgabe gingen hervor aus dem grundlegenden Befehl von Adolf Hitler vom August 1938. Danach sollte die Verfügungstruppe weder zur Wehrmacht noch zur Polizei gehören. Sie bildete eine stehende Truppe zur Verfügung Adolf Hitlers. Sie wurde besoldet aus staatlichen Mitteln. Die Ausbildung überwachte das OKH. Ersatz erfolgte aus Freiwilligen der jüngsten Dienstpflichtjahrgänge.
RA. PELCKMANN: War damit die Verfügungstruppe als eine politische Kerntruppe gedacht? Die Anklage nämlich wirft ihr vor, insbesondere ein Instrument für Unterdrückung und Beseitigung politischer Gegner gewesen zu sein und mit der Waffe für die Verwirklichung der Nazi-Gedankengänge eingetreten zu sein.
HAUSER: Das trifft nicht zu. Die Verfügungstruppe hatte weder politische noch polizeiliche Aufgaben. Sie entwickelte sich allmählich zu einer Versuchstruppe, die die bewährten alten soldatischen Tugenden vereinigte mit den Forderungen unserer sozialistischen Zeit, im besonderen das Verhältnis zwischen Offizier und Mann, der Aufstieg von unten ohne besondere Examina und die Ablehnung jeder Exklusivität.
RA. PELCKMANN: Wurde von den Mitgliedern der Verfügungstruppe blinder Gehorsam verlangt?
HAUSER: Nein. Wir schworen Treue und Gehorsam Adolf Hitler und den Vorgesetzten. Ein unbedingter Gehorsam, der auch Verbrechen verlangte, wurde nicht verlangt und nicht geschworen.
[393] RA. PELCKMANN: Die Anklage wirft der Verfügungstruppe insbesondere vor, daß Rassenhaß und Kampf gegen das Judentum zu ihren besonderen Aufgaben gehörten. Wurde die Truppe dazu erzogen?
HAUSER: Die Erziehung konnte nur geleitet werden durch die Schulung. Ich habe persönlich sowohl als Leiter der Schule wie als Inspekteur diese Ausbildung und Schulung besonders überwacht, weil ich selbst ein neuer Mann war und mich in die Gedankengänge hineinfinden mußte. Ich kann bezeugen, daß Rassenhaß, Ausrottung des Judentums oder der östlichen Völker niemals gelehrt wurde und niemals verlangt wurde.
RA. PELCKMANN: Nach der Anklage soll die Truppe der Vorbereitung eines Angriffskrieges gedient haben, und das Streben nach einer Vorherrschaft in Deutschland durch Terror und eine Beherrschung Europas, wurde das gelehrt?
HAUSER: Die junge Truppe brauchte für ihre Aufgabe Zeit und Friede. Ihre Kommandeure waren alles Kämpfer aus dem ersten Weltkriege. Sie kannten den Krieg und wußten, was er uns schon einmal für ein Unglück gebracht hatte. Alle Gedanken über Terror im Innern oder Herrschaft in Europa lagen fern, außerhalb dieser kleinen jungen Truppe.
RA. PELCKMANN: Kann aus dem Aufbau dieser Verfügungstruppe schon vor Wiedererlangen der Wehrhoheit im Jahre 1936 der Schluß gezogen werden, daß hier ein Bruch des Versailler Vertrags durch diese Truppe beabsichtigt war?
HAUSER: Die Truppe war vor Einrichtung der Wehrhoheit höchstens 4000 bis 5000 Mann stark. Sie konnte weder für einen Angriffskrieg noch für einen Verteidigungskrieg irgendwie in Frage kommen. Es fehlten ihr auch später für einen Krieg alle Grundlagen. Sie hatte keinen Divisionsstab, sie hatte keinen Generalstab, keinen Ersatz an Offizieren oder Männern. Sie war für einen Krieg oder Angriffskrieg durchaus noch nicht soweit.
RA. PELCKMANN: Welche Aufgaben hatten Sie persönlich als Inspekteur der Verfügungstruppe?
HAUSER: Ich war nicht Kommandeur mit Befehlsgewalt, sondern war Inspekteur, der für Ausbildung und Erziehung der Truppe verantwortlich war. Außerdem war ich ausführendes Organ für die Befehle Heinrich Himmlers in Fragen der Organisation.
RA. PELCKMANN: Bestand der Ersatz aus Freiwilligen, wo kamen sie her, und welche Motive lagen vor?
HAUSER: Bis zum Kriegsbeginn bestand der Ersatz nur aus Freiwilligen. Sie kamen nur in den ersten Jahren 1933 und 1934 aus der Allgemeinen SS.
[394] Die Freiwilligen wurden im Land geworben. Für ihre Meldungen, die zahlreich vorlagen, waren nicht irgendwelche Fragen der Ideologie maßgebend, sondern die Männer wollten in einer anerkannten, möglichst motorisierten Truppe ihrer Wehrpflicht genügen.
RA. PELCKMANN: Welche Beziehungen bestanden zwischen der Verfügungstruppe und den anderen verschiedenen Teilen der Organisationen, die unter Heinrich Himmlers einheitlichem Befehl standen?
HAUSER: Ich habe bereits erwähnt, daß zur Allgemeinen SS nur aus der Gründungszeit örtlich persönliche Beziehungen bestanden zu den Oberabschnitten. Diese Beziehungen wurden immer geringer, besonders nach Schaffung der Inspektion als Zentralinstanz und hörten nachher schon vor dem Kriege völlig auf. Zu den Totenkopfverbänden, die die Aufgabe hatten, die Konzentrationslager zu bewachen, also eine mehr polizeiliche Aufgabe, hatte die Verfügungstruppe keinerlei dienstliche, selbst nicht mal persönliche Berührungen. Auch nicht in der gemeinsamen Garnison Dachau. Ebenso bestanden zum SD keine dienstlichen oder privaten Beziehungen. Die Aufgaben des SD waren unbekannt. Ich darf erwähnen, daß ich mit dem Führer des SD, dem Obergruppenführer Heydrich, im Frieden höchstens ein Dutzend Worte im Vorzimmer Heinrich Himmlers gewechselt habe.
RA. PELCKMANN: Was können Sie über die Aufgaben der Totenkopfverbände sagen?
HAUSER: Die Aufgaben der Totenkopfverbände waren in dem grundlegenden Befehl vom August 1938 festgelegt. Sie stellten abwechselnd das Personal für die äußere Bewachung der Konzentrationslager; zum inneren Betrieb in den Lagern hatten sie keinen Zutritt. Ihren Ersatz erhielten sie aus der deutschen Jugend oder aus Männern, die bereits ihrer Wehrpflicht genügt hatten. Ihre Ausbildung wurde nicht vom Heer überwacht, war aber im Grunde auch soldatisch.
RA. PELCKMANN: Galt der Dienst dieser Totenkopfverbände als Erfüllung der Wehrpflicht?
HAUSER: Nein, der Dienst galt nicht als Erfüllung der Wehrpflicht.
RA. PELCKMANN: Und die jungen Freiwilligen, die dazu geworben wurden, wußten die, daß sie zur Konzentrationslagerbewachung geworben wurden?
HAUSER: Über die Rekrutierung der Totenkopfverbände bin ich nicht im Bilde, aber ich glaube nicht, daß ihnen das Ziel gesagt wurde.
[395] RA. PELCKMANN: Was wissen Sie über die Teilnahme der Verfügungstruppe bei dem Vorgefallenen vom 30. Juni 1934 und vom 9. November 1938?
HAUSER: Über die Teilnahme am 30. Juni 1934 kann ich nichts sagen, denn damals war ich ja nicht in der Verfügungstruppe. Ich weiß aber, daß die Männer der Verfügungstruppe davon überzeugt waren, daß die durchgeführten Exekutionen veranlaßt waren durch Akte der Staatsgewalt. An den Ausschreitungen vom 9. November 1938 war die Verfügungstruppe nirgends beteiligt. Die Masse von ihr, die Leibstandarte, das Regiment in München und sämtliche Rekruten waren wie alljährlich zur Vereidigung in München angetreten.
RA. PELCKMANN: Was ist nun unter der Waffen-SS zu verstehen?
HAUSER: Nach Beginn des Feldzugs im Herbst 1939 wurden aus der Verfügungstruppe, aus den Totenkopfverbänden und aus ausgebildeten Männern der Polizei zunächst drei Divisionen gebildet und einzelne kleinere Verbände, die zusammengefaßt waren unter dem Namen Waffen-SS. Die Bewährung dieser wenigen Divisionen und der allmählich immer größer werdende Bedarf an Truppen im Kriege führte zu einer wesentlichen Vermehrung bis auf über 35 Divisionen. An dieser nicht planmäßigen Vermehrung war auch die Tatsache schuld, daß alle Volksdeutschen, alle Freiwilligen aus dem Norden, aus dem Osten und Südosten Europas in dieser Waffen-SS Dienst taten. Die Gesamtstärke mit allen Verlusten kann wohl auf etwa 900000 Mann geschätzt werden. Die Zahl der Reichsdeutschen wird dabei nur etwa ein Drittel bis die Hälfte sein.
RA. PELCKMANN: Am Schluß des Krieges?
HAUSER: Am Schluß des Krieges.
RA. PELCKMANN: Ist die Anklagebehauptung, daß sich die Waffen-SS bewußt an einem Angriffskrieg beteiligt hat, richtig?
HAUSER: Die Angehörigen der Waffen-SS hatten nicht den Eindruck, daß sie zu einem Angriffskrieg verwendet wurden. Ihnen fehlte jeder Einblick, ob es sich um einen Angriffskrieg oder um einen Verteidigungskrieg handelt. Der Eid band sie an ihre Pflicht. Sie hatten nicht die Möglichkeit, die Teilnahme an einem Krieg zu verweigern.
RA. PELCKMANN: Gab es im Krieg ein einheitliches SS-Oberkommando? Wem unterstand denn die Division im Krieg?
HAUSER: Ein einheitliches SS-Oberkommando hat es während des Krieges nicht gegeben. Das Führungshauptamt in Berlin war zentrale Verwaltungsinstanz. Alle Divisionen der Waffen-SS sind in das Heer einrangiert worden und kämpften unter Befehl und [396] letzten Endes der Verantwortung des Heeres. Ich habe persönlich in den fünfeinhalb Jahren des Krieges nur von Dienststellen des Heeres Befehle bekommen.
RA. PELCKMANN: Hatte Heinrich Himmler auf die Divisionen der Waffen-SS einen Einfluß und welchen?
HAUSER: Die Divisionen, die in das Heer einrangiert waren, unterstanden Heinrich Himmler nur in Fragen der Personalbesetzung und Ergänzung, in Gerichtsfragen und in grundsätzlichen Fragen der Organisation.
RA. PELCKMANN: Die Anklage behauptet, daß die Waffen-SS besondere Kampfmethoden anwandte und daß sie ganz bewußt grausam gefochten hatte, Terror anwandte und Ausrottungsmethoden durchführte.
HAUSER: Ich muß das strikte verneinen. Die Truppe war jung, hatte keine Tradition und keinen Namen, sie mußte sich erst bewähren. Die Kommandeure hatten nur den Ehrgeiz, das Ansehen und den Ruf dieser Truppe durch tapfere, aber faire Kampfweise zu erreichen. Es wäre auch nicht möglich gewesen, da die Divisionen im Heere teilweise gemischt kämpften, daß die Generale des Heeres sich derartig abweichende Kampfmethoden hätten gefallen lassen. Genauso wie sie bei taktischen Entschlüssen eingriffen, würden sie eingegriffen haben, wenn dieser Vorwurf einer terroristischen Kampf weise irgendwie zu Recht bestände. Sie hätten es genau so gemerkt wie ich, denn die Kommandeure sind im Ernstfall ja immer tagelang unterwegs und gewinnen Einblick in den Einsatz und die Kampfmethode der Truppe.
RA. PELCKMANN: Sind die Offiziere und Mannschaften belehrt worden über die Einhaltung von Völkerrechtsbestimmungen?
HAUSER: Schon im Frieden war die Belehrung und Ausbildung über die Bestimmungen der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung Ausbildungsfach gewesen. Dieser Unterricht und die Überwachung hat naturgemäß im Kriege dauernd stattgefunden.
RA. PELCKMANN: Ist es richtig, daß Himmler geäußert hat, die Erfolge der Waffen-SS seien dem Terror zuzuschreiben?
HAUSER: Heinrich Himmler hatte diesen Ausdruck einmal in einer Rede erwähnt. Ich habe ihm darauf gemeldet, daß das völlig falsch wäre. Wir hätten nicht durch Terror unsere Erfolge erworben, sondern durch tapferen Einsatz von Offizier und Mann, im Ernstfalle bis zum Letzten.
RA. PELCKMANN: Welche Grundsätze galten bei der Truppe für die Behandlung feindlicher Gefangener?
HAUSER: Die Gefangenen wurden nach den auch im Heere geltenden Bestimmungen behandelt; Unterbringung, Verpflegung, [397] ärztliche Betreuung wie im Heere. Ich habe persönlich auf manchen Verbandsplätzen, auf denen ich selbst gelegen habe, festgestellt, daß Freund und Feind nach den gleichen Grundsätzen behandelt wurden, und dieselbe Art und Weise der Kriegsgefangenenbehandlung wurde hier angewandt.
RA. PELCKMANN: Ist mit der Ernennung Himmlers zum Oberbefehlshaber des Ersatzheeres und damit auch mit der Ernennung zum Chef des Kriegsgefangenenwesens eine Änderung in diesen Grundsätzen eingetreten?
HAUSER: Bezüglich der Waffen-SS nicht; aber es wurde Heinrich Himmler als Oberbefehlshaber des Ersatzheeres auch das Kriegsgefangenenwesen unterstellt, und er beauftragte die Höheren SS- und Polizeiführer in der Heimat mit der Überwachung der Sicherheit der Gefangenenlager. Einzelheiten kenne ich nicht; ich weiß, daß daraufhin auch die Höheren SS-und Polizeiführer zu Generalen der Waffen-SS ernannt wurden.
RA. PELCKMANN: Die Anklagebehörde behauptet, daß die Waffen-SS infolge ihres Vernichtungswillens gegenüber der Bevölkerung der eroberten Gebiete Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Kriegsrecht begangen habe und mutwillig Städte und Dörfer zerstört habe. Hat die Waffen-SS sich daran beteiligt?
HAUSER: Ich habe die Truppe auf vielen Kriegsschauplätzen selber gesehen. Ich habe zusammengelebt mit der Bevölkerung im Osten und Westen. Das Verhältnis war durchweg gut. Es beruhte auf gegenseitiger Hilfeleistung. Wo wir Bewohner zum Arbeiten heranziehen mußten, zum Beispiel beim Straßenbau, wurde dafür Verpflegung geliefert. Eine mutwillige Zerstörung von Ortschaften würde ja nur die eigene Unterbringung erschwert haben. Ich entsinne mich keines Falles, wo von der Fronttruppe meiner Division Geiseln festgenommen worden sind oder Ortschaften als Strafe zerstört worden sind.
RA. PELCKMANN: Ist Ihnen ein Befehl Hitlers vor dem Ostfeldzug bekannt, der nämlich anordnete, daß Übergriffe der Truppe gegen die Zivilbevölkerung nicht zu bestrafen seien?
HAUSER: So hat der Befehl nicht gelautet. Er überließ vielmehr die Entscheidung, ob Übergriffe gegenüber der Bevölkerung gerichtlich verfolgt werden sollten, den Gerichtsherren, während bis dahin ein Zwang vorlag. Ich persönlich habe in meinem Bereich angeordnet, daß mit Rücksicht auf die Manneszucht derartige Übergriffe nach wie vor gerichtlich bestraft würden, und die Gerichtsurteile, die alle dem Reichsführer gemeldet wurden, legen Zeugnis davon ab, daß derartige Übergriffe streng bestraft wurden.
RA. PELCKMANN: Kennen Sie den Kommissarbefehl?
[398] HAUSER: Der Kommissarbefehl ging nur an die Korps. Im Jahre 1941 hatten wir noch keine Korps, also Generalkommandos. Demnach ist der Befehl mir unbekannt geblieben, und wir haben uns infolgedessen auch nicht danach richten können. Ich entsinne mich nur eines späteren Befehls, der die Absonderung der Kommissare verlangte. Die Truppe ging dieser Befehl nur wenig an, weil die Kommissare als solche von der Fronttruppe meist nicht erkannt waren.
RA. PELCKMANN: War der Kampf gegen die Partisanen eine besondere Aufgabe der Waffen-SS, und war dieser Kampf als ein Ausrottungskrieg zu betrachten?
HAUSER: Der Kampf gegen die Partisanen ist eine rein militärische, politische, polizeiliche...
[Die Verhandlung wurde wegen technischer Schwierigkeiten im Übertragungssystem unterbrochen.]
VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich für heute.
[Das Gericht vertagt sich bis
6. August 1946, 10.00 Uhr.]
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