[685] CERYNÍTIS CERVA, Gr. Κερυνίτις ἔλαφος, war eine von den fünf Hindinnen mit goldenen Geweihen, an denen die Diana ihre erste Jagdprobe erwies, und viere von ihnen fieng, diese fünfte sich aber mußte entgehen lassen, weil sie, nach der Juno Rathe, dereinst dem Herkules zu einer seiner bestimmten zwölf Arbeiten dienen sollte. Sie flüchtete sich daher zuerst an den Fluß Celadon, und hernach auf den ceryneischen Hügel in Arkadien, Callimach. Hymn. in Dian. v. 99. daher sie den Namen Cecynitis bekommen; Serv. ad Virgil. Aen. VI. v. 803. & Grævius ad Callim. l. c. da sie sonst ebenfalls; von einem Berge in Arkadien, dem Mänalus, auf welchem sie sich mit aufgehalten, die mänalische Hindinn, Cerva Mænalia, genannt wird. Spanhem. ad eumd. l. c. Nach einigen hatte sie, ohne das goldene Geweih, auch noch eherne Füße: Virgil. l. c. Sie wird aber von andern selbst für einen Hirsch mit angegeben, Hygin. Fab. 30. & Auson. Idyll. 19. v. 4. zumal sie Hörner gehabt haben soll, dergleichen sonst die Hindinnen nicht haben, wovon sich aber doch auch das Gegentheil findet. Græv. ad Callim. l. c. v. 102. Immittelst befahl nach der Zeit Euristheus dem Herkules, ihm diesen Hirsch lebendig zu fangen, welchen er denn ein ganzes [685] Jahr in einem Laufe verfolgete, damit er ihn solchergestalt ermüden und fangen könnte. Als er sich aber zuletzt, über den Fluß Ladon flüchten wollte, so gab er ihm einen Schuß mit einem Pfeile, fieng ihn darauf, und nahm, ihn noch lebendig auf den Hals, um mit ihm solcher Gestalt nach Mycene zuzuwandern. Da er nun mit demselben durch Arkadien gieng, so begegneten ihm Apollo und Diana. Diese letztere nahm ihm den Hirsch wieder, und fieng an, sich mit ihm zu zanken, daß er ein ihr geheiligtes Thier gefangen hätte. Allein, als er sich mit des Eurystheus Befehle entschuldigte, so gab sie ihm denselben wieder, worauf er ihn dann dem Eurystheus überbrachte, Apollod. lib. II. c. 4. §. 3. Cf. Diod. Sic. lib. IV. c. 13. p. 154. und damit, nach einigen, seine dritte, nach andern aber, seine vierte Arbeit vollbrachte. Græv. ad Callim. l. c. v. 108.