[204]Antecedens, aus dem Lat., das Vorausgehende, das logische Subjekt, oder der logische Grund im Verhältniß zur Folge. Antecedentien, frühere Vorgänge, bei einer Person deren früheres Thun und Verhältniß.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 204.