[351] Authentisch, von Schriften gebraucht, ächt, vom angegebenen Verfasser herrührend; im Rechtswesen heißt eine Erklärung a., welche von dem Gesetzgeber selbst oder dessen Bevollmächtigten ausgeht; daher bedeutet es auch zuverläßig und beweiskräftig, und in diesem Sinne hat das Trienter Concil die Vulgata, die übliche lateinische Bibelübersetzung, als authentisch erklärt. In der ältern Kirchenmusik hieß a. die [351] Haupttonart, auf welcher die Nebentonarten (die plagalischen) beruhten.