[352]Autó (actus, Akt), im span. und portug. eine gerichtliche Verhandlung, überhaupt öffentliche Darstellung; später die dramatischen Vorstellungen bei religiösen Festen, gewöhnlich allegorischen Inhalts.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 352.